16. April 2012
Unzureichende Investitionsfinanzierung
Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sind die Investitionskosten der Krankenhäuser einschließlich der mit ihnen verbundenen Ausbildungsstätten durch Fördermittel der Länder zu finanzieren. Im Rahmen dieser gesetzlich vorgegeben Investitionsförderung dürfen sich Nordrhein-Westfalen und die übrigen Länder wegen der gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der Kliniken bei der Krankenhausfinanzierung nicht immer weiter zurückziehen.
Im Vergleich zu 1991 (3,6 Mrd. Euro) fuhren die Länder bis 2009 die Krankenhausfinanzierung um real (minus) 44,3 Prozent zurück, und seit 1972 ist die Investitionsförderquote in NRW von 24,9 Prozent auf heute circa 4 Prozent abgesunken.
Nach einem Gutachten von Prof. Rürup (Zahlenbasis 2007) ergibt sich für NRW die Notwendigkeit, die Fördermittel für die Krankenhäuser in Höhe von aktuell circa 500 Millionen Euro um jährlich zusätzlich mindestens 700 Millionen Euro für dringend notwendige Investitionen aufzustocken.
NRW liegt bei der Krankenhausförderung seit der Neuregelung der Krankenhausfinanzierung 1972 bundesweit in Bezug zur Bevölkerungszahl NRW auf einem enttäuschenden 14. Platz, und mit 92.647 Euro pro Planbett im Zeitraum von 1991 bis 2010 liegen die NRW-Kliniken sogar auf dem letzten Platz.
Aber auch mit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung in NRW mit der Einführung der Baupauschale, die von der KGNW von Beginn als zukunftsweisendes Verteilungsmodell mitgetragen und ausdrücklich begrüßt wurde, wird die gravierende Unterfinanzierung im Bereich der Krankenhausförderung durch das Land nicht beendet. Durch die Baupauschale werden die vom Land zur Verfügung gestellten Investitionsmittel nicht erhöht.
Aufgrund der gravierenden Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen Kliniken bei der Krankenhausförderung durch das Land ist eine Erhöhung der Krankenhausinvestitionen durch das Land dringend erforderlich.