26. August 2025
Einführung:
Die „ePA für alle“ ist da
Am 2. Februar 2024 stimmte der Bundesrat dem Digital-Gesetz zu. Es trat am 27. März 2024 in Kraft. Das führte zu zahlreichen Änderungen und Neuerungen rund um die Telematikinfrastruktur (TI) und ihre Anwendungen in den Krankenhäusern.
Seit 1. Januar 2024 müssen die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Bereiche ein E-Rezept für die gesetzlich Versicherten ausstellen, seit dem 1. Januar 2025 gilt das auch für Krankenhäuser im Entlassmanagement. Ab 15. Januar 2025 sollte es darüber hinaus die „ePA für alle“ für die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten geben. Doch es kam anders, wie die folgenden Ausführungen zeigen.
Im Wortlaut des Ministeriums hörte sich das so an:
„Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-out). Für privat Versicherte können die Unternehmen der PKV ebenfalls eine widerspruchsbasierte ePA anbieten. (...) Mit der ePA erhalten die Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem weiterentwickelten E-Rezept werden so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser vermieden und Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt. (...) Das E-Rezept wird weiterentwickelt, als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und ein weiterer Zugangsweg per ePA-App eröffnet.“
„Nachbesserungsbedarf“ und „offene Punkte“
Die ePA wurde vom Opt-in- auf ein Opt-out-Verfahren umgestellt. Das heißt, dass künftig keine Zustimmung mehr erforderlich ist. Wer keine ePA nutzen möchte, muss aktiv widersprechen. Beim Opt-in-Verfahren (ePA 2.6) war die Resonanz schwach, lag unter zwei Prozent. Technisch gesehen stellte die „ePA für alle“ Version 3.0 dar. Aktuell ist seit dem 15. Juli 2025 die Version 3.0.5 verfügbar.
ePA-Einführung ist ein Prozess-Thema
Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) entstanden unter Mitarbeit der Landeskrankenhausgesellschaften und von Expertinnen und Experten aus den Krankenhäusern selbst zwei Arbeitsgemeinschaften (AG), die die Einführung begleiten und sowohl rechtliche als auch prozessual-technische Umsetzungshinweise erarbeiten. Ganz oben steht der dringende Appell an die Geschäftsführungen:
Die ePA-Einführung im Krankenhaus ist ein Prozessthema, kein reines IT-Thema.
Die (rechtlichen und prozessual-technischen) DKG-Umsetzungshinweise wurden im September 2024 den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt und werden seitdem permanent aktualisiert.
Auch die gematik veröffentlicht regelmäßig ePA-Informationsmaterial für Krankenhäuser.
Turbulenter ePA-Start
Am 7. Oktober 2024 gab die KGNW gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Nordrhein bekannt, dass die ePA ab 15. Januar 2025 auch in ausgewählten Einrichtungen in NRW in einer vierwöchigen Pilotphase im Praxisbetrieb erprobt werden soll, bevor sie im Anschluss bundesweit ausgerollt werden soll – in enger Abstimmung mit der gematik. „Deshalb werden wir die Startphase in Nordrhein-Westfalen gemeinsam und sektorenübergreifend nutzen, um den Einführungs- und Entwicklungsprozess der ePA eng zu begleiten, damit sie bei voller Funktionsfähigkeit einen echten Mehrwert für Patientinnen und Patienten, Praxen und Krankenhäuser bieten kann“, erklärte das Bündnis. Sascha Klein, KGNW-Vize-Präsident, stellte klar: „Digitalisierung – dazu zählt die ePA – kostet die Kliniken sehr viel Geld, nicht nur zum Start, sondern auch mittel- und langfristig. Allerdings fehlen noch Konzepte, den Betrieb nachhaltig zu finanzieren – eine wichtige Voraussetzung, um Fachpersonal zu gewinnen und zu binden.“
Die gematik veröffentlichte am 10. Oktober 2024 ein Sicherheitsgutachten, das das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (Fraunhofer SIT) in ihrem Auftrag erstellt hatte. Dabei erklärte sie, sie habe bereits Maßnahmen ergriffen, die in der Analyse identifizierten Schwachstellen zu beheben.
Pilotierungs-Start in ausgewahlten Modellregionen
Am 15. Januar 2025 startete die ePA-Pilotierung in ausgewählten Modellregionen, neben Hamburg und Franken auf freiwilliger Basis auch in Nordrhein-Westfalen. Die Testphase endete am 15. Juli 2025. Noch während ihrer Durchführung erfolgte am 29. April 2025 der bundesweite Rollout, für die Krankenhäuser (zunächst) auf freiwilliger Basis. Die Freiwilligkeit endet im Herbst: Die Nutzungsverpflichtung für Krankenhäuser besteht ab 1. Oktober 2025. Spätestens ab dann ist die ePA entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen bundesweit durch die Leistungserbringenden zu nutzen.
Diverse ePA-Funktionen ließen sich nicht planmäßig realisieren. Ein Beispiel: Der elektronische Medikationsplan (eMP) und die Volltextsuche werden frühestens in Version 3.1.2 im März 2026 umgesetzt sein.
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Allgemeine Infos für alle Beschäftigten im Krankenhaus
- Geschäftsführung, Prozessmanagement/Organisationsentwicklung, IT, kaufmännische Abteilungen, Qualitätsmanagement: prozessual-technische Umsetzungshinweise und rechtliche Umsetzungshinweise)
- IT: Handlungsempfehlungen
- Zielgruppe Mitarbeitende mit Patientenkontakt (Ärzteschaft, Psychotherapie, Pflegefachpersonen, Mitarbeitende in der Patientenaufnahme im Krankenhaus)
(Hinweis für alle ePA-Seiten: Diese Informationen stellen lediglich eine grobe Übersicht des Systems dar. Für Problemstellungen im Einzellfall kann die KGNW keine Gewähr übernehmen.)