Elektronische Patientenakte (ePA) für alle

23. Februar 2026

Einführung:
Die „ePA für alle“ ist da

Am 29. April 2025 erfolgte der bundesweite Start der „ePA für alle“, für die Krankenhäuser zunächst auf freiwilliger Basis. Seit 1. Oktober 2025 müssen Krankenhäuser die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten befüllen, sofern kein Widerspruch vorliegt oder eine Ausnahmeregelung greift. Ab dem 1. April 2026 droht bei Nichtbeachten eine Kürzung der TI-Pauschale um 50 Prozent.

Mit der Kampagne „ePA? Na sicher!“ möchte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die ePA auch in der Bevölkerung noch populärer machen:

„Die elektronische Patientenakte ist das Herzstück der digitalisierten Gesundheitsversorgung. Durch die Kampagne wollen wir sie noch bekannter machen und die Versicherten vom Mehrwert überzeugen: unmittelbarer Überblick über alle relevanten Gesundheitsdaten, bessere Vernetzung von Leistungserbringern, Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen und unerwünschten Wechselwirkungen von Arzneimitteln. Versicherte bleiben dabei Herr ihrer Daten. Wir werden die elektronische Patientenakte weiterentwickeln, um stetig weitere Vorteile zu erreichen.“

Digital gestützter Medikationsprozess und Volltextsuche stehen an

Die ePA wurde vom Opt-in- auf ein Opt-out-Verfahren umgestellt. Das heißt, dass künftig keine Zustimmung mehr erforderlich ist. Wer keine ePA nutzen möchte, muss aktiv widersprechen. Aktuell ist seit dem 15. Juli 2025 die Version 3.0.5 der „ePA für alle“ verfügbar.

Am 1. Oktober 2026 wird der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) bundesweit ausgerollt. Am 1. Januar 2027 startet die bundesweite Volltextsuche in der ePA-Version 3.1.3.

ePA-Einführung ist ein Prozess-Thema

Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) begleiten unter Mitarbeit der Landeskrankenhausgesellschaften und von Expertinnen und Experten aus den Krankenhäusern selbst zwei Arbeitsgruppen (AG) die Einführung. Sie erstellten sowohl rechtliche als auch prozessual-technische Umsetzungshinweise. Ganz oben steht der dringende Appell an die Geschäftsführungen:

„Die ePA-Einführung im Krankenhaus ist in erster Linie ein Prozessthema und nicht ein IT-Thema.“

Die (rechtlichen und prozessual-technischen) DKG-Umsetzungshinweise hat die DKG erarbeitet und stellt sie den Krankenhäusern zur Verfügung.

Auch die gematik veröffentlicht regelmäßig ePA-Informationsmaterial für Krankenhäuser.

Weitere Hinweise ergaben sich aus zwei Informationsveranstaltungen der DKG im Oktober 2025. Die Ergebnisse lassen sich hier downloaden.

Diejenigen Krankenhäuser, die mit der ePA schon in der Pilotierungsphase gearbeitet haben, etwa das Albertinen Krankenhaus in Hamburg, stellen die Vorteile deutlich heraus, zum Beispiel den spürbaren Mehrwert durch die elektronische Medikationsliste (eML) und die schnelle Verfügbarkeit von Arztbriefen.

Was noch geplant ist

Was bei der ePA und anderen Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen bis einschließlich 2027 noch geplant ist, zeigt die Roadmap der gematik (Stand 19. November 2025):

OneRoadmap für Primärsystem-relevante gematik-Produkte

„Mehr als 20 Millionen Versicherte haben sich für die aktive Nutzung der ePA bis zum Jahr 2030 registriert und profitieren von mindestens sieben ePA-Anwendungsfällen auf Basis strukturierter Gesundheitsdaten.“

(aus der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege des Bundesgesundheitsministeriums)

ePA als Baustein innerhalb der Telematikinfrastruktur

Die ePA für alle stellt nur einen der zahlreichen Bausteine einer tragfähigen, effizienten und sicheren Telematikinfrastruktur (TI) als Basis der Digitalisierung im Gesundheitswesen dar. Immer mehr Einrichtungen werden angeschlossen, immer mehr Partnerinnen und Partner arbeiten zusammen:

  • Gesundheitseinrichtungen
  • Organisationen
  • Kostenträger
  • Versicherte
  • Drittanbieter

Der aktuelle Stand zur ePA-Nutzungshäufigkeit lässt sich tagesaktuell im TI-Dashboard der gematik abfragen.

Hier lesen Sie weiter:

Allgemeine Infos für alle Beschäftigten im Krankenhaus

Zielgruppenspezifische Infos

(Hinweis für alle ePA-Seiten: Diese Informationen stellen lediglich eine grobe Übersicht des Systems dar. Für Problemstellungen im Einzellfall kann die KGNW keine Gewähr übernehmen.)