Krankenhausplan NRW

„Blaupause für Deutschland“ – Gesundheitsminister Laumann präsentiert in Berlin mit KGNW und weiteren Partnern die NRW-Krankenhausplanung

KGNW-Präsident Ingo Morell: „Konzentration, Spezialisierung und wohnortnahe Versorgung folgen wissenschaftlicher Bedarfsprognose“

Berlin/Düsseldorf, 18.07.2024 – Mit einer Pressekonferenz in der nordrhein-westfälischen Landesvertretung in Berlin hat der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zusammen mit Verbänden der Gesundheitsversorgung die NRW-Krankenhausreform als „bundesweiten Vorreiter“ vorgestellt. Gemeinsam mit den Krankenkassen, den Ärztekammern, der Pflegekammer und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) betonte er, dass der jetzt erkennbare Konzentrationsprozess von allen Beteiligten mitgetragen werde.

KGNW-Präsident Ingo Morell führte auf dem Podium aus, warum die NRW-Krankenhausplanung aus Sicht der NRW-Krankenhäuser eine wirksame und bürokratiearme Blaupause für die verfassungsmäßig zuständigen Bundesländer darstellt:
„Das Ministerium hat den rund 330 Krankenhäusern im Land seine Vorstellungen übermittelt, wie es sich die künftige Krankenhausversorgung für das bevölkerungsreichste Bundesland und seine 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner vorstellt. Damit sind für viele Kliniken schmerzhafte Einschnitte verbunden, weil Konzentration und Spezialisierung ihren Tribut verlangen." Nun werde in vielen Häusern geprüft, welche wirtschaftlichen Folgen mit dem Wegfall einer oder auch mehrerer Leistungsgruppen verbunden sind. Es sei aber klar gewesen, dass die NRW-Krankenhausplanung auch zur Schließung von Abteilungen und – mindestens durch Fusionen – auch von ganzen Standorten führen werde.

Morell ergänzte: „Ebenso wird in Häusern, die in Folge einer Zentralisierung zukünftig mehr Patientinnen und Patienten behandeln werden, auch überlegt, wie man eine höhere Fallzahl strukturell, personell und natürlich auch baulich bewältigen kann."

Was die NRW-Krankenhausplanung bewirkt

  1. Die NRW-Krankenhausplanung schaffe nennenswert Konzentration und Spezialisierung, erklärte KGNW-Präsident Morell: „In einer Gesamtbetrachtung sind vor allen Dingen die orthopädischen, kardiologischen und alle Leistungsgruppen, die die Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten beinhalten, besonders von einer Zentralisierung betroffen." Notfallrelevante Leistungsgruppen, die zum Beispiel der Behandlung von Herzinfarkten und Schlaganfällen dienen, würden unter strenger Berücksichtigung rettungsdienstlicher Überlegungen flächendeckend sichergestellt.
  2. Entscheidend sei auch: „Die NRW-Krankenhausplanung sichert die wohnortnahe Versorgung – auch auf dem Land: Weil die regionalen Besonderheiten von großer Bedeutung sind und insbesondere die demografischen Veränderungen berücksichtigt werden müssen, wurden in einem Drittel der Kliniken die Fallzahlen sogar erhöht. Auch die langjährig bestehende und qualitativ hochwertige Spezialisierung ländlicher oder in den Speckgürteln der Großstädte gelegener Krankenhäuser findet in der neuen Planungssystematik eine sorgfältige Beachtung", sagte Morell.
  3. Die NRW-Krankenhausplanung folge einem Bottom-up-Ansatz. Grundlage seien medizinische Kriterien, die in Verbindung mit einer wissenschaftlich ermittelten Bedarfsprognose die Krankenhausversorgung für die Menschen in ihrer Region definieren. Dabei lasse die NRW-Krankenhausplanung auch Gestaltungsspielräume, um ungewollte Negativeffekte zu vermeiden.
  4. Der KGNW-Präsident erklärte: „Die NRW-Krankenhausplanung folgt klaren und strengen Qualitätsvorgaben: Sie schließt nicht nur die oft behauptete Gelegenheitsmedizin aus. Sie macht vor allem klar: Wer spezialisierte Leistungen anbietet, ist dafür qualifiziert und erfüllt alle wichtigen Erfordernisse. Für Patientinnen und Patienten und ebenso für ihre Ärztinnen und Ärzte sind diese Definitionen wertvoller als jeder Bundes-Klinik-Atlas.“
  5. Überdies sei die NRW-Krankenhausplanung praxistauglich, weil sie mit allen Beteiligten unter Federführung des Ministeriums gemeinsam entwickelt worden sei: „Wir haben auf diesem Weg Schwachstellen gefunden und abgeschafft. Zugleich haben wir regelmäßig die entwickelten Maßstäbe umfangreichen Auswirkungsanalysen unterzogen. Dieses gemeinsame Vorgehen hat uns ermöglicht, die Krankenhausplanung gemeinsam zu tragen", sagte Morell.

„Aus unserer Sicht liefert die NRW-Krankenhausplanung eine wirksame und bürokratiearme Blaupause“, erklärte der KGNW-Präsident. „Sie beachtet den Bedarf vor Ort, sie stellt die Patientinnen und Patienten unter erschwerten Bedingungen in den Mittelpunkt. NRW wirkt. Und NRW reicht.“

Presseinformation des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Minister Laumann: „So funktioniert es: Mit der Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen sind wir bundesweit Vorreiter“

Landesregierung und Partner der Krankenhauslandschaft ziehen positive Zwischenbilanz bei der Umsetzung der Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Berlin/Düsseldorf, 18.07.2024 – Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen befindet sich auf der Zielgeraden – und schon jetzt zeigt sich, dass die Landesregierung und alle am Prozess beteiligten Partner den richtigen Weg eingeschlagen haben. Derzeit läuft noch das Anhörungsverfahren, in dem insbesondere die Krankenhäuser Stellungnahmen zu den geplanten Zuweisungen des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums abgeben können. Bis Ende des Jahres sollen dann alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide erhalten, so dass dann die neue Planung in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2025 scharf gestellt ist.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin haben die nordrhein-westfälische Landesregierung und maßgebliche Akteure der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen nun eine positive Zwischenbilanz gezogen: Das nordrhein-westfälische Modell wirkt, führt zu den dringend notwendigen Strukturveränderungen und kann als Blaupause für die Krankenhausreform auf Bundesebene und die Planungen der anderen Bundesländer dienen.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Unser Krankenhausplan ist ein solides Fundament für die zukünftige stationäre Versorgung in Nordrhein-Westfalen. In einem mehrjährigen Prozess haben wir gemeinsam mit den Partnern aus dem Gesundheitswesen eine Planungssystematik erstellt. Wir setzen dabei auf Konsens statt auf Konfrontation. Das zeigt unter anderem auch die Unterstützung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der 16 Landeskrankenhausgesellschaften.“

Und weiter: „Die bundesweit erstmalige Einführung von Leistungsgruppen stellt klare Qualitätsvorgaben und den tatsächlichen Bedarf in den Mittelpunkt. Wir wollen, dass die Patientinnen und Patienten die bestmögliche stationäre Versorgung erhalten – sowohl was die ortsnahe Notfallversorgung als auch die Spezialversorgung angeht. Mit der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen ist klar: Wenn ein Krankenhaus eine Leistung anbietet, verfügt das Krankenhaus über ausreichend Erfahrung und Expertise in diesem Bereich. Zugleich bauen wir Doppelstrukturen ab und bieten dem ruinösen Wettbewerb um Personal und Ressourcen die Stirn.“

So etwas könne nicht im Alleingang, sondern nur mit der Expertise vor Ort und der gemeinsamen Erarbeitung alle betroffenen Akteure gelingen. „Ich kann den Regierungen auf Bundes- und Länderebene auf jeden Fall empfehlen, den gleichen Weg zu gehen. Das nordrhein-westfälische Modell kann bundesweit 1:1 umgesetzt werden und eine weitreichende Reformwirkung entfalten. Unsere Planung lässt den zuständigen Behörden die nötige Beinfreiheit und den nötigen Spielraum für Lösungen, die zu einer gewachsenen Krankenhauslandschaft passen, und belässt die verfassungsrechtlich zugewiesene Planungshoheit bei den Ländern“, sagt Laumann und ergänzt: „Zentralismus dagegen ist aus meiner Sicht keine gute Lösung. Im Gegenteil: Planspiele, die auf die bundesweit sehr unterschiedlichen Krankenhausstrukturen keine Rücksicht nehmen, würden nicht zu mehr Qualität, sondern mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Vielzahl von unkontrollierten Insolvenzen und einer massiven Gefährdung der Versorgungssicherheit führen.“

Ingo Morell, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, unterstreicht: „Aus Sicht der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen liefert die NRW-Krankenhausplanung eine wirksame und bürokratiearme Blaupause. Das Wichtigste dabei: Sie folgt mit der auf Leistungsgruppen und Qualitätskriterien ausgerichteten Systematik medizinischen Erwägungen, sie beachtet den wissenschaftlich ermittelten Bedarf vor Ort, sie stellt die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt. Dabei führt die NRW-Krankenhausplanung zu schmerzhaften Einschnitten für viele Krankenhäuser. Über Konzentration und Spezialisierung wird sie eine spürbare Veränderung in der Krankenhauslandschaft schaffen. Zugleich aber stellt sie die wohnortnahe Versorgung der Menschen in NRW sicher – und das auch in den ländlichen Regionen. Mit der NRW-Krankenhausplanung gibt es eine Lösung, die auch die verfassungsmäßig zuständigen Bundesländer für passend halten. Gemeinsam können wir dann die NRW-Krankenhausplanung weiterentwickeln, wenn wir endlich Ruhe in den Krankenhäusern haben. Klar ist: NRW wirkt. Und NRW reicht.“

Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, betont für die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Nordrhein-Westfalen: „Nordrhein-Westfalen zeigt, wie man eine differenzierte Krankenhausplanung vornehmen und Leistungsbereiche effizient steuern kann. Maßgeblich ist dabei ein gemeinsames Handeln aller am Prozess beteiligten Akteure, das die Qualität der Patientenversorgung ins Zentrum rückt. Die Reform der Krankenhausstrukturen auf Bundesebene sollte dem Modell in NRW folgen und sich auf das Wesentliche konzentrieren: auf eine sinnvolle Bündelung der medizinischen Expertise durch Spezialisierung, intelligente Formen der Zusammenarbeit zwischen den Häusern und eine hochwertige Versorgung in der Fläche.“

Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, sagt: „Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat sich immer für eine detailliertere Krankenhausplanung als in der Vergangenheit ausgesprochen. Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung auf der einen Seite und medizinisch sinnvolle Spezialisierung und Konzentration auf der anderen Seite - diese Ziele des Krankenhausplanes NRW unterstützt die Ärztekammer Westfalen-Lippe ausdrücklich. Eine klare Definition der Leistungsgruppen unter Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildungsordnung, medizinisch fundierte Qualitätskriterien, sachliche Auswahlkriterien - das kennzeichnet die Leistungsgruppen des Krankenhausplanes NRW, das fehlt noch bei den Leistungsgruppen des KHVVG. In NRW liegen jetzt die Vorschläge für die Verteilung der Leistungsgruppen vor. Als Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe werde ich bei der Umsetzung besonders auf die ärztliche Weiterbildung achten und entsprechend feinjustieren.“

Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, betont: „Wir sollten den Versorgungsnotstand bei Alten und Kranken endlich ernst nehmen. Schon heute fehlen uns in Deutschland bis zu 130.000 Pflegefachpersonen. Infolge der Demographie wird diese Zahl in den kommenden zehn Jahren auf bis zu 350.000 ansteigen. Das ist ein Aderlass, den wir nur durch eine proaktive Versorgungsplanung abmildern können. NRW ist hier das einzige Bundesland, in dem aktuell dazu erste verbindliche Schritte gegangen werden - und erstmals ist der Berufsstand der Pflege mit eingebunden.“

Hintergrund: Die „kleine Revolution“ in der Planungssystematik
Der Krankenhausplan gibt die Rahmenvorgaben für die stationäre Versorgung in Nordrhein-Westfalen vor. Zentraler Grundgedanke ist, dass künftig nicht mehr anhand von Betten, sondern auf der Basis konkreter Fallzahlen über sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen geplant werden soll. Das ist bundesweit eine „kleine Revolution“. Ein Krankenhaus, das sich für eine Leistungsgruppe bewirbt, muss dabei bestimmte Qualitätsvorgaben sicherstellen (zum Beispiel Fallzahlen, Personal, technische Ausstattung).

Hintergrund: Umsetzung der Krankenhausplanung in der Spezialversorgung
Wesentliches Ziel der neuen Krankenhausplanung ist es, die bestmögliche Qualität in der stationären Behandlung für die Patientinnen und Patienten zu erreichen. Durch mehr Abstimmung und Kooperation der Krankenhäuser untereinander sollen die knappen Ressourcen besser eingesetzt werden. Zugleich soll die Bildung von Schwerpunkten der Qualität der Behandlungen zugutekommen. Deshalb sind bei komplexen Leistungsgruppenteilweise deutlichen Konzentrationen vorgesehen.

Hierzu Beispiele aus ausgewählten Leistungsbereichen:

  • Orthopädie: Hier ist das Interesse der Krankenhäuser, insbesondere Knie- und Hüftoperationen anbieten zu können, sehr viel höher als der tatsächliche Bedarf. Nicht selten haben dicht beieinander liegende Kliniken das gleiche Portfolio beantragt, so dass bei weitem nicht alle Anträge berücksichtigt werden sollen. So haben beispielsweise 235 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen die Leistungsgruppe „Endoprothetik Hüfte“ beantragt. Nach den Planungen des Gesundheitsministeriums sollen aber nur 126 diese Leistungsgruppe zugewiesen bekommen, also nur etwa die Hälfte. Vergleichbar sieht es in der Leistungsgruppe „Endoprothetik Knie“ aus: Hier haben 212 Krankenhäuser diese Leistungsgruppe beantragt, lediglich 126 Krankenhäuser sollen eine Zuweisung bekommen (minus 41 Prozent).
  • Onkologie: In der Krebsbehandlung gibt es bisher viele so genannte Gelegenheitsversorger, die häufig nur auf einstellige Fallzahlen im Jahr kommen. Somit kann nicht genügend Expertise und Erfahrung bei häufig komplexen Behandlungen erzielt werden. Nach den Plänen des Gesundheitsministeriums soll daher in den entsprechenden Leistungsgruppen eine deutliche Zentralisierung stattfinden. Dies zeigen etwa die Beispiele Pankreas (Bauchspeicheldrüse) (111 Anträge landesweit, 43 geplante Zuweisungen), Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) (111 Anträge landesweit, 34 geplante Zuweisungen) und Speiseröhrenkrebs (71 Anträge landesweit, 26 geplante Zuweisungen).

Hintergrund: Umsetzung der Krankenhausplanung in der Grundversorgung
Mehr Spezialisierung auf der einen, eine gute Grundversorgung auf der anderen Seite – auch das macht den neuen Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen aus. Er stellt sicher, ein Krankenhaus im medizinischen Notfall gut und schnell anzufahren ist. Daher gilt der Grundsatz, dass für 90 Prozent der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen ein Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung innerhalb von 20 Minuten mit dem Auto erreichbar sein muss.

  • Intensivmedizin: Das Netz der Krankenhäuser, die in der Intensivmedizin tätig sind und auch über eine Notaufnahme verfügen, wird in Nordrhein-Westfalen weiterhin eng gesponnen sein. In diesem Bereich sollen fast alle landesweit gestellten Anträge positiv beschieden werden.
  • Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere: Beide Fachbereiche gehören ebenfalls zur Grundversorgung und werden daher auch in Zukunft in sehr vielen Krankenhäusern Nordrhein-Westfalens vorhanden sein.

Kontakt zur Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Telefon 0211 855-3118.
Kontakt zur Pressestelle der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen: Telefon 0211 478-1970.

Der Pressetext des Ministeriums ist auch verfügbar unter https://www.mags.nrw/krankenhausplanungnrw-ist-bundesweit-vorreiter.

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Anhörungsverfahren: Krankenhausplanung muss mit Augenmaß umgesetzt werden

KGNW-Präsident Ingo Morell: NRW-Kliniken stehen vor enormen Veränderungen

Düsseldorf, 17.06.2024 – Mit Beginn des zweiten Anhörungsverfahrens beginnt für die rund 330 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser eine entscheidende Phase in der neuen NRW-Krankenhausplanung. Nachdem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) den Krankenhäusern bereits am 17. Mai seine Sicht für eine künftige Verteilung der vier Leistungsgruppen Allgemeine Chirurgie, Allgemeine Innere Medizin, Geriatrie und Intensivmedizin übersandt hat, folgten am vergangenen Wochenende die Vorstellungen für die verbleibenden 60 Leistungsgruppen. „Jetzt geht es um die Spezialisierung der Krankenhäuser und eine Konzentration der Anbieter. Dabei wird es Häuser geben, die gestärkt werden, und andere, denen die vom Land geplanten Einschnitte richtig weh tun“, erklärt Ingo Morell, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW). Im nun folgenden Anhörungsverfahren können die Kliniken ihre Argumente vorbringen, wenn sie die Vorstellung des Landes für unbegründet halten. Erst nach Prüfung aller Stellungnahmen will das Ministerium zum Jahresende seine Entscheidungen treffen und die neuen Feststellungsbescheide versenden.

KGNW-Präsident Morell betont: „Die NRW-Krankenhäuser stehen damit vor enormen Veränderungsprozessen. Die einen müssen ihre Kapazitäten ausbauen, andere werden sich überlegen müssen, wie sie mit nicht mehr vom Land berücksichtigten Abteilungen umgehen. Wir werden uns als Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass die Umsetzung der endgültigen Entscheidungen mit Augenmaß erfolgt. Der Übergang in die neue Planungssystematik darf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser, aber ebenso die Träger nicht überfordern. Zugleich muss die Versorgung der Patientinnen und Patienten gesichert sein. Deshalb wird es darauf ankommen, einen geordneten Übergang gemeinsam zu gestalten.“

Geordneten Übergang sicherstellen und Kosten der Umsetzung vollständig finanzieren

Für die NRW-Krankenhäuser sei es eine wichtige Entscheidung gewesen, dass der Landtag bis 2027 rund 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung der Krankenhausplanung bereitgestellt habe, ergänzt Morell. Das sei ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit und erlaube den Einstieg in die Umsetzung der Krankenhausplanung. Der KGNW-Präsident betont: „Für die NRW-Krankenhäuser, die zunehmend unter der Defizitkrise in Folge der Inflation leiden, wird entscheidend sein, dass die durch Entscheidungen des Landes ausgelösten Kosten vollständig finanziert werden. Das schließt auch die Transformationskosten ein, die etwa durch die Schließung einzelner Abteilungen oder ganzer Standorte entstehen. Wir werden deshalb mit dem Ministerium darüber reden, wie solche Transformationskosten finanziert werden. Unsere Erwartung ist, dass auch diese Kosten und nicht nur Bauinvestitionen abgedeckt werden.“

Die in den vergangenen vier Jahren im Konsens zwischen Ärztekammern, Krankenkassen, Ministerium und KGNW entwickelte NRW-Krankenhausplanung nehme den regionalen Bedarf als Grundlage: „Es wurde von unten nach oben geplant“, hebt KGNW-Präsident Morell hervor. Gemeinsame Erkenntnis sei: „Wir müssen im Krankenhausbereich Veränderungen herbeiführen. Die Strukturen, wie sie jetzt noch existieren, werden wir zum einen nicht aufrechterhalten können, und zum anderen gibt es Bereiche, in denen Konzentration und Spezialisierung für bessere Qualität sorgen. Aber wir dürfen dabei die normale Versorgung der Bevölkerung nicht aus dem Blick verlieren, aber auch da werden wir Konzentration der Standorte schaffen müssen, um die Versorgung für die Zukunft abzusichern.“ Morell stellt dabei klar, dass in diesem Prozess auch harte Entscheidungen zu treffen seien: „Es müssen am Ende dieses bis Dezember laufenden Prozesses im Zweifel auch Standorte zusammengelegt und damit geschlossen werden.“ Der Blick auf die konkrete Versorgung der Patientinnen und Patienten in ihren Regionen unterscheide die NRW-Krankenhausplanung aber fundamental von einer am grünen Tisch in Berlin ausgedachten Krankenhausreform, die algorithmisch von oben nach unten Fakten schaffen solle. „Unser Ansatz, aus der regionalen Perspektive mit dem Bedarf vor Ort zu planen, schafft Konzentration, ohne dass der ländliche Raum verloren geht.“

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Vor Expertenanhörung zur neuen Krankenhausplanung: Erzielte Fortschritte sind ohne feste Finanzzusage wertlos

Düsseldorf, 01.12.2021 – Die neue Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen bietet aus Sicht der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) sehr wirksame Instrumente, um die bisherige Versorgungsstruktur nachhaltig zu verändern. „Wenn im kommenden Jahr die regionalen Planungsverfahren beginnen, sollten alle Beteiligten sehr sorgsam damit umgehen. Das gemeinsame Ziel muss eine noch sicherere, qualitativ noch hochwertigere und dabei wohnortnahe Krankenhausversorgung für alle Patientinnen und Patienten sein“, mahnte Jochen Brink, Präsident der KGNW, im Vorfeld der Expertenanhörung des Landtags an diesem Mittwoch zur neuen Planungssystematik. Eine neue Krankenhausplanung bedeute nicht nur, dass eine in bestimmten Leistungsgruppen hohe Versorgungsdichte etwa in Ballungsräumen reduziert werden kann. Zugleich müssten die Strukturen in vielen ländlichen Regionen gestützt werden, um eine gute Erreichbarkeit für die Menschen dort zu gewährleisten.

Jochen Brink betonte: „Die neue Krankenhausplanung, die sich stärker an Qualitätskriterien orientiert, kann und wird nur gelingen, wenn die dadurch ausgelösten Veränderungen vollständig finanziert werden. Denn die Kosten für den Aufbau neuer Krankenhausbetten sind in etwa so hoch wie für den Abbau bestehender Betten. Einen solchen Eingriff in bestehende Versorgungsstrukturen können die Krankenhäuser nicht aus eigenen Mitteln und genauso wenig aus der Investitionsförderung bezahlen: Das gefährdet die Daseinsvorsorge, statt sie mit Augenmaß zu modernisieren.“ Die Krankenhäuser bräuchten aber genau diese Sicherheit, um vertrauensvoll in die konkreten Planungsgespräche zu gehen.

Land muss verlässliche Grundlage für Krankenhäuser schaffen

Die KGNW hat deshalb bereits früher gefordert, die Landesregierung müsse für die beabsichtigten Veränderungen mindestens rund 200 Millionen Euro jährlich über die kommende Legislaturperiode hinaus bereitstellen. Dies müsste über eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2022 zugesichert werden, um auch über die Landtagswahl hinaus eine verlässliche Basis zu schaffen. Die tatsächliche Summe richtet sich nach dem erforderlichen Strukturumbau. Zu einer Modernisierung der Versorgungsstrukturen sind die Krankenhäuser grundsätzlich bereit. „Wenn die Kliniken sich im kommenden Jahr auf konkrete Veränderungen einlassen sollen, muss das Land als Urheber dieser Planungssystematik zuvor im Landeshaushalt die dazugehörigen Finanzmittel reservieren. Das ist bislang jedoch nicht erkennbar“, kritisierte Brink.

Bei der Umsetzung der Krankenhausplanung in den 16 Versorgungsgebieten des Landes müsse die regionale Planung dem Gedanken der Daseinsvorsorge folgen, forderte der KGNW-Präsident. „Für die Patientinnen und Patienten muss es einfacher und nicht komplizierter werden, die richtige ambulante oder stationäre Behandlung zu erhalten.“ Die KGNW begrüßt es deshalb, dass für die Krankenhausplanung eine kontinuierliche Evaluation vereinbart worden ist. Dies wird dem gemeinsamen Gedanken eines lernenden Systems gerecht. Diese Evaluation muss dabei dem Ziel von Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten sowie dem Anspruch an eine praxistaugliche Umsetzung Rechnung tragen. Weiter erklärte Jochen Brink: „Es ist nicht auszuschließen, dass durch die neuen Vorgaben zum Beispiel einzelne Häuser die wirtschaftliche Balance verlieren und ins Wanken geraten, obwohl wir sie dringend bräuchten. Oder dass die Patientinnen und Patienten plötzlich Probleme bekommen, ein wohnortnahes Krankenhaus zu finden. Das bedeutet, der Planungsprozess muss permanent auf seine Auswirkungen auch in den einzelnen Regionen überprüft werden, damit eine sichere Versorgung bestehen bleibt.“

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Neuer Krankenhausplan für NRW funktioniert nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln

Krankenhäuser erwarten von Land und Kassen sichere Zusagen

Düsseldorf, 20.08.2021 – Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) unterstützt die an diesem Freitag von der Landesregierung vorgestellten Grundzüge einer neuen Krankenhausplanung. „Der bis jetzt festgelegte Rahmen der Krankenhausplanung fußt auf vielen Kompromissen, die insbesondere von den Krankenhäusern ein großes Entgegenkommen erfordern“, betonte KGNW-Präsident Jochen Brink. Dies sei durch eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Überwindung anfänglicher Hürden möglich geworden. „Der jetzt vorliegende Entwurf des Krankenhausplans beweist aus unserer Sicht, dass die Fragen einer zukünftigen Versorgungsstruktur am tragfähigsten in den Bundesländern und in den Regionen beantwortet werden können.“

Für die KGNW steht allerdings fest: „Die neue Krankenhausplanung kann und wird nur funktionieren, wenn sie auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterfüttert ist.“ Jochen Brink verwies darauf, dass jede Veränderung an den bestehenden Versorgungsstrukturen unweigerlich erhebliche Kosten für die betroffenen Häuser auslöse. Im konkreten Einzelfall könne die neue Planungssystematik auch dazu führen, dass einzelne Abteilungen oder einzelne Standorte geschlossen werden. Der KGNW-Präsident betonte: „Das wird viel Geld kosten. Für die Akzeptanz des Plans bei den Krankenhausträgern und ebenso in der Öffentlichkeit ist es unerlässlich, dass die Landesregierung die dafür erforderlichen Mittel bereitstellt.“

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen erwartet darum von der Landesregierung eine klare Zusage, dass für die notwendigen Veränderungen am Versorgungsangebot der Krankenhäuser zusätzliche finanzielle Mittel verfügbar sein werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass dies nicht zu Lasten der ohnehin zu knappen Investitionsmittel geht. Jochen Brink unterstrich: „Die KGNW hält es deshalb für notwendig, dass über eine Verpflichtungsermächtigung im Landeshaushalt 2022 für die kommende Legislaturperiode ein zusätzliches Volumen von jährlich 200 Millionen Euro für den Einstieg in die Umsetzung des Krankenhausplans reserviert wird.“ Zusätzlich müssten sich die Kassen an den Kosten der Umsetzung beteiligen. Die Höhe der tatsächlich benötigten Finanzmittel bleibe dabei abhängig von den konkreten Maßnahmen.

KGNW fordert Umsetzung mit Augenmaß: Neue Systematik ist lernendes System

Wenn die nordrhein-westfälische Krankenhausplanung in der regionalen Ausprägung feststeht, kann sie nach Überzeugung der KGNW ein wirksames Instrument zur Steuerung sein. Brink hob hervor: „Die Krankenhäuser erwarten von der Landesregierung, dass sie den Plan mit Augenmaß und realistischem Blick für die regionalen Strukturen umsetzt. Die heute verlässliche, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung abzusichern, muss das Ziel bleiben.“ Dafür unterstütze die KGNW die Absicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, sowohl die Krankenhäuser in den ländlichen Regionen als auch die schon jetzt von vielen Kliniken gelebten Kooperationen besonders zu schützen.

Solange die Auswirkungen des neuen Planungsansatzes auf den konkreten Versorgungsauftrag jedes einzelnen Krankenhauses nicht absehbar sind, bleiben auch mögliche wirtschaftliche Risiken offen. KGNW-Präsident Jochen Brink hob hervor, der neue Krankenhausplan sei deshalb ein lernendes System. Wenn einzelne Regelungen für Krankenhäuser nicht praktikabel seien, müssten kurzfristig Korrekturen vorgenommen werden.

Das Land stößt mit der neuen Krankenhausplanung einen Reformprozess an. In einzelnen Regionen kann dies zu umstrittenen Maßnahmen führen. „Entscheidend für deren Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, ebenso bei den Krankenhäusern und ihren Mitarbeitenden wird es deshalb sein, dass die Entscheidungsprozesse transparent gemacht werden“, unterstrich Jochen Brink. Das schließe die Zusage des Landes, der Krankenkasse und der Ärztekammern ein, dass sie an der Seite der Krankenhausträger stehen.

Stichwort Krankenhausplanung

Die Verantwortung für die Krankenhausplanung obliegt der Landesregierung. Mit der neuen Planungssystematik soll das Bett als Planungsgröße abgelöst werden. Künftig soll ein System aus Leistungsbereichen und Leistungsgruppen mit Mindestvoraussetzungen und Auswahlkriterien zur Grundlage der Krankenhausversorgung werden. Das Ministerium als Autor dieser Planung hat die Grundzüge in Kooperation mit den Ärztekammern, den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet.

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.