Krankenhausplan NRW 2021

Vor Expertenanhörung zur neuen Krankenhausplanung: Erzielte Fortschritte sind ohne feste Finanzzusage wertlos

Düsseldorf, 01.12.2021 – Die neue Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen bietet aus Sicht der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) sehr wirksame Instrumente, um die bisherige Versorgungsstruktur nachhaltig zu verändern. „Wenn im kommenden Jahr die regionalen Planungsverfahren beginnen, sollten alle Beteiligten sehr sorgsam damit umgehen. Das gemeinsame Ziel muss eine noch sicherere, qualitativ noch hochwertigere und dabei wohnortnahe Krankenhausversorgung für alle Patientinnen und Patienten sein“, mahnte Jochen Brink, Präsident der KGNW, im Vorfeld der Expertenanhörung des Landtags an diesem Mittwoch zur neuen Planungssystematik. Eine neue Krankenhausplanung bedeute nicht nur, dass eine in bestimmten Leistungsgruppen hohe Versorgungsdichte etwa in Ballungsräumen reduziert werden kann. Zugleich müssten die Strukturen in vielen ländlichen Regionen gestützt werden, um eine gute Erreichbarkeit für die Menschen dort zu gewährleisten.

Jochen Brink betonte: „Die neue Krankenhausplanung, die sich stärker an Qualitätskriterien orientiert, kann und wird nur gelingen, wenn die dadurch ausgelösten Veränderungen vollständig finanziert werden. Denn die Kosten für den Aufbau neuer Krankenhausbetten sind in etwa so hoch wie für den Abbau bestehender Betten. Einen solchen Eingriff in bestehende Versorgungsstrukturen können die Krankenhäuser nicht aus eigenen Mitteln und genauso wenig aus der Investitionsförderung bezahlen: Das gefährdet die Daseinsvorsorge, statt sie mit Augenmaß zu modernisieren.“ Die Krankenhäuser bräuchten aber genau diese Sicherheit, um vertrauensvoll in die konkreten Planungsgespräche zu gehen.

Land muss verlässliche Grundlage für Krankenhäuser schaffen

Die KGNW hat deshalb bereits früher gefordert, die Landesregierung müsse für die beabsichtigten Veränderungen mindestens rund 200 Millionen Euro jährlich über die kommende Legislaturperiode hinaus bereitstellen. Dies müsste über eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2022 zugesichert werden, um auch über die Landtagswahl hinaus eine verlässliche Basis zu schaffen. Die tatsächliche Summe richtet sich nach dem erforderlichen Strukturumbau. Zu einer Modernisierung der Versorgungsstrukturen sind die Krankenhäuser grundsätzlich bereit. „Wenn die Kliniken sich im kommenden Jahr auf konkrete Veränderungen einlassen sollen, muss das Land als Urheber dieser Planungssystematik zuvor im Landeshaushalt die dazugehörigen Finanzmittel reservieren. Das ist bislang jedoch nicht erkennbar“, kritisierte Brink.

Bei der Umsetzung der Krankenhausplanung in den 16 Versorgungsgebieten des Landes müsse die regionale Planung dem Gedanken der Daseinsvorsorge folgen, forderte der KGNW-Präsident. „Für die Patientinnen und Patienten muss es einfacher und nicht komplizierter werden, die richtige ambulante oder stationäre Behandlung zu erhalten.“ Die KGNW begrüßt es deshalb, dass für die Krankenhausplanung eine kontinuierliche Evaluation vereinbart worden ist. Dies wird dem gemeinsamen Gedanken eines lernenden Systems gerecht. Diese Evaluation muss dabei dem Ziel von Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten sowie dem Anspruch an eine praxistaugliche Umsetzung Rechnung tragen. Weiter erklärte Jochen Brink: „Es ist nicht auszuschließen, dass durch die neuen Vorgaben zum Beispiel einzelne Häuser die wirtschaftliche Balance verlieren und ins Wanken geraten, obwohl wir sie dringend bräuchten. Oder dass die Patientinnen und Patienten plötzlich Probleme bekommen, ein wohnortnahes Krankenhaus zu finden. Das bedeutet, der Planungsprozess muss permanent auf seine Auswirkungen auch in den einzelnen Regionen überprüft werden, damit eine sichere Versorgung bestehen bleibt.“

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Neuer Krankenhausplan für NRW funktioniert nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln

Krankenhäuser erwarten von Land und Kassen sichere Zusagen

Düsseldorf, 20.08.2021 – Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) unterstützt die an diesem Freitag von der Landesregierung vorgestellten Grundzüge einer neuen Krankenhausplanung. „Der bis jetzt festgelegte Rahmen der Krankenhausplanung fußt auf vielen Kompromissen, die insbesondere von den Krankenhäusern ein großes Entgegenkommen erfordern“, betonte KGNW-Präsident Jochen Brink. Dies sei durch eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Überwindung anfänglicher Hürden möglich geworden. „Der jetzt vorliegende Entwurf des Krankenhausplans beweist aus unserer Sicht, dass die Fragen einer zukünftigen Versorgungsstruktur am tragfähigsten in den Bundesländern und in den Regionen beantwortet werden können.“

Für die KGNW steht allerdings fest: „Die neue Krankenhausplanung kann und wird nur funktionieren, wenn sie auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterfüttert ist.“ Jochen Brink verwies darauf, dass jede Veränderung an den bestehenden Versorgungsstrukturen unweigerlich erhebliche Kosten für die betroffenen Häuser auslöse. Im konkreten Einzelfall könne die neue Planungssystematik auch dazu führen, dass einzelne Abteilungen oder einzelne Standorte geschlossen werden. Der KGNW-Präsident betonte: „Das wird viel Geld kosten. Für die Akzeptanz des Plans bei den Krankenhausträgern und ebenso in der Öffentlichkeit ist es unerlässlich, dass die Landesregierung die dafür erforderlichen Mittel bereitstellt.“

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen erwartet darum von der Landesregierung eine klare Zusage, dass für die notwendigen Veränderungen am Versorgungsangebot der Krankenhäuser zusätzliche finanzielle Mittel verfügbar sein werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass dies nicht zu Lasten der ohnehin zu knappen Investitionsmittel geht. Jochen Brink unterstrich: „Die KGNW hält es deshalb für notwendig, dass über eine Verpflichtungsermächtigung im Landeshaushalt 2022 für die kommende Legislaturperiode ein zusätzliches Volumen von jährlich 200 Millionen Euro für den Einstieg in die Umsetzung des Krankenhausplans reserviert wird.“ Zusätzlich müssten sich die Kassen an den Kosten der Umsetzung beteiligen. Die Höhe der tatsächlich benötigten Finanzmittel bleibe dabei abhängig von den konkreten Maßnahmen.

KGNW fordert Umsetzung mit Augenmaß: Neue Systematik ist lernendes System

Wenn die nordrhein-westfälische Krankenhausplanung in der regionalen Ausprägung feststeht, kann sie nach Überzeugung der KGNW ein wirksames Instrument zur Steuerung sein. Brink hob hervor: „Die Krankenhäuser erwarten von der Landesregierung, dass sie den Plan mit Augenmaß und realistischem Blick für die regionalen Strukturen umsetzt. Die heute verlässliche, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung abzusichern, muss das Ziel bleiben.“ Dafür unterstütze die KGNW die Absicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, sowohl die Krankenhäuser in den ländlichen Regionen als auch die schon jetzt von vielen Kliniken gelebten Kooperationen besonders zu schützen.

Solange die Auswirkungen des neuen Planungsansatzes auf den konkreten Versorgungsauftrag jedes einzelnen Krankenhauses nicht absehbar sind, bleiben auch mögliche wirtschaftliche Risiken offen. KGNW-Präsident Jochen Brink hob hervor, der neue Krankenhausplan sei deshalb ein lernendes System. Wenn einzelne Regelungen für Krankenhäuser nicht praktikabel seien, müssten kurzfristig Korrekturen vorgenommen werden.

Das Land stößt mit der neuen Krankenhausplanung einen Reformprozess an. In einzelnen Regionen kann dies zu umstrittenen Maßnahmen führen. „Entscheidend für deren Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, ebenso bei den Krankenhäusern und ihren Mitarbeitenden wird es deshalb sein, dass die Entscheidungsprozesse transparent gemacht werden“, unterstrich Jochen Brink. Das schließe die Zusage des Landes, der Krankenkasse und der Ärztekammern ein, dass sie an der Seite der Krankenhausträger stehen.

Stichwort Krankenhausplanung

Die Verantwortung für die Krankenhausplanung obliegt der Landesregierung. Mit der neuen Planungssystematik soll das Bett als Planungsgröße abgelöst werden. Künftig soll ein System aus Leistungsbereichen und Leistungsgruppen mit Mindestvoraussetzungen und Auswahlkriterien zur Grundlage der Krankenhausversorgung werden. Das Ministerium als Autor dieser Planung hat die Grundzüge in Kooperation mit den Ärztekammern, den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet.

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