27.10.2014

Auswirkungen der Prüfvereinbarung auf Bundesebene nach § 17c Abs. 2 KHG auf die Abrechnungsprüfung

Auswirkungen der Prüfvereinbarung auf Bundesebene nach § 17c Abs. 2 KHG auf die Abrechnungsprüfung

Im Zuge des Beitragsschuldengesetzes wurden die Vorschriften zur Abrechnungsprüfung durch die Krankenkassen und den MDK in § 17c KHG neu geregelt. Das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V sollten die DKG und der GKV-Spitzenverband in einer Vereinbarung regeln. Nachdem bis zum 31.03.2014 trotz intensiver Verhandlungen kein Einvernehmen über eine inhaltlich ausgewogene Verfahrensregelung erzielt werden konnte, wurde die Bundesschiedsstelle angerufen.

Am 18.07.2014 fand die zweite mündliche Verhandlung der Bundesschiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG statt, im Rahmen derer sich die DKG und der GKV-SV auf eine Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren einigen konnten. Die neuen, für die Durchführung von MDK-Prüfungen nach § 275 Abs. 1c SGB V maßgeblichen Regelungen werden Ihnen in unserem hochaktuellen Seminar erläutert.

Vermeiden Sie Erlöseinbußen und machen Sie sich zeitnah mit den Neuregelungen zum Abrechnungs-Prüfverfahren vertraut. Außerdem gilt es, die Abläufe bei der Bearbeitung von Prüfanfragen entsprechend der neuen Prüfvereinbarung neu zu gestalten.

Ihr Nutzen

Nach dem Seminar kennen Sie die Inhalte der neuen Prüfvereinbarung nach § 17c Abs. 2 KHG, die wesentlichen Veränderungen des Prüfverfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V und deren Auswirkungen. So können Sie sich frühzeitig auf die veränderten Spielregeln einstellen und Ihre Abrechnung unter den neuen Rahmenbedingungen der Abrechnungsprüfung erfolgreich durchsetzen. Profitieren Sie von unserem bewährten Referententeam, das Ihnen Ihre Fragen sowohl aus juristischer Sicht als auch aus der Perspektive des Medizincontrollings praxisnah beantworten wird. Wichtige Tipps zur Erleichterung ihrer Arbeitsabläufe vor Ort runden dieses praxisbezogene Seminar ab.

Inhalt

Einzelheiten der Prüfvereinbarung nach § 17c Abs. 2 KHG, insbesondere zu folgenden Themen:

Zeitpunkt der Übermittlung zahlungsbegründender Unterlagen an die Krankenkasse
Vorverfahren vor Einschaltung des MDK
Zeitpunkt der Beauftragung des MDK
MDK-Prüfdauer
Ort der MDK-Prüfung
Abwicklung von Rückforderungen

Zielgruppe

Ausschließlich mit der Abrechnung und Abrechnungsprüfung und/oder der Vorbereitung von Klageverfahren betraute Mitarbeiter von Krankenhäusern und Krankenhausträgern

Termin

27.10.2014

Ort: Lindner Congress Hotel Düsseldorf
Zeit: 09:15 bis 16:45 Uhr
Gebühr: 565,00 € zzgl. MwSt.

Veranstaltungs-Nr.: 6118

Deutsches Krankenhausinstitut GmbH
Hansaallee 201 - Haus 1 -
40549 Düsseldorf
Tel.: 0211/47051-22
Fax: 0211/47051-19
E-mail: seminar@dki.de, Internet http://www.dki.de