11.11.2009 - Bochum
KGNW-Seminar zur „Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung“
10:30 ca. 16:30 Uhr
im Zentrum für IT-Sicherheit
Lise-Meitner-Allee 4
44801 Bochum
Seit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) liegt die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in den Krankenhäusern allein beim Krankenhausträger. Diese Verantwortung müssen die Krankenhausträger unter Beachtung der in der Betriebssicherheitsverordnung und den Arbeitsschutzgesetzen formulierten allgemeinen Schutzzielen wahrnehmen.
Eine der grundlegenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung besteht in einer Gefährdungsbeurteilung für alle im Krankenhaus zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel und Anlagen.
Der Arbeitskreis Umweltschutz der niedersächsischen Krankenhausgesellschaft hat in einem Handlungsleitfaden „Umsetzungshinweise zur Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung“ ein einfaches und praktikables Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung entwickelt
Die KGNW bietet nun in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Umweltschutz der niedersächsischen Krankenhausgesellschaft ein Seminar zur Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung am 11.11.2009 in Bochum an
In dem Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Betriebssicherheitsverordnung dargestellt sowie das einfache und pragmatische Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung vorgestellt und mit vielen praktischen Beispielen aus dem Krankenhaus belegt.