DeQS-Verfahren Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantation
Bis zum 31.12.2019 war die Qualitätssicherung der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit chronischem Nierenversagen durch Verfahren der QSD- und der QSKH-Richtlinie geregelt. Mit dem neuen QS-Verfahren Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantation (QS NET) sind ab dem 1. Januar 2020 die sektorspezifischen QS-Verfahren Nierentransplantation und Pankreas- und Pankreas-Nierentransplantation im Sinne eines sektorenübergreifenden QS-Verfahrens weiterentwickelt und um Indikatoren zur Qualität der Dialyse sowie um zusätzliche Datengrundlagen ergänzt worden. Das Verfahren QS NET wird nun sektorenübergreifend durch die DeQS-RL geregelt. In die Datenerhebung werden zur Betrachtung des weiteren Behandlungsverlaufs auch Sozialdaten der gesetzlichen Krankenkassen einbezogen. Das Verfahren dient der Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz, die ambulant oder teilstationär durchgeführte Dialysen erhalten sowie der Verbesserung der Versorgungsqualität bei im Krankenhaus erbrachten Nierentransplantationen sowie Pankreastransplantationen. QS NET besteht aus den drei Modulen
Dialyse (DIAL)
Nieren- und Pankreas-(Nieren-)transplantation (PNTX)
Follow-up Nierentransplantation und Pankreas-(Nieren-)transplantation (PNTXFU)
Im Modul Dialyse werden ausschließlich Gesetzlich-Versicherte einbezogen. Im Modul Nieren- und Pankreastransplantationen sind sowohl Gesetzlich-Versicherte als auch Nicht-Gesetzlich-Versicherte. Damit auch Nicht-GKV-Versicherte einbezogen werden können, muss eine Einwilligung zur Verarbeitung der patientenidentifizierenden Daten eingeholt werden. Sofern diese Einwilligung nicht vorliegt, werden die Datensätze ohne patientenidentifizierende Daten verarbeitet.
Die Datenannahmestelle Krankenhaus bei der KGNW nimmt die dokumentationspflichtigen Datensätze des Verfahrens QS NET entgegen. Dokumentationspflichtige Datensätze senden Sie an xmldaten@bqs-institut.de.
Weitere Informationen zum Verfahren QS NET finden sich auf der Website des IQTIG.
Bis zum 31.12.2019 war die Qualitätssicherung der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit chronischem Nierenversagen durch Verfahren der QSD- und der QSKH-Richtlinie geregelt. Mit dem neuen QS-Verfahren Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantation (QS NET) sind ab dem 1. Januar 2020 die sektorspezifischen QS-Verfahren Nierentransplantation und Pankreas- und Pankreas-Nierentransplantation im Sinne eines sektorenübergreifenden QS-Verfahrens weiterentwickelt und um Indikatoren zur Qualität der Dialyse sowie um zusätzliche Datengrundlagen ergänzt worden. Das Verfahren QS NET wird nun sektorenübergreifend durch die DeQS-RL geregelt. In die Datenerhebung werden zur Betrachtung des weiteren Behandlungsverlaufs auch Sozialdaten der gesetzlichen Krankenkassen einbezogen. Das Verfahren dient der Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz, die ambulant oder teilstationär durchgeführte Dialysen erhalten sowie der Verbesserung der Versorgungsqualität bei im Krankenhaus erbrachten Nierentransplantationen sowie Pankreastransplantationen. QS NET besteht aus den drei Modulen
Im Modul Dialyse werden ausschließlich Gesetzlich-Versicherte einbezogen. Im Modul Nieren- und Pankreastransplantationen sind sowohl Gesetzlich-Versicherte als auch Nicht-Gesetzlich-Versicherte. Damit auch Nicht-GKV-Versicherte einbezogen werden können, muss eine Einwilligung zur Verarbeitung der patientenidentifizierenden Daten eingeholt werden. Sofern diese Einwilligung nicht vorliegt, werden die Datensätze ohne patientenidentifizierende Daten verarbeitet.
Die Datenannahmestelle Krankenhaus bei der KGNW nimmt die dokumentationspflichtigen Datensätze des Verfahrens QS NET entgegen. Dokumentationspflichtige Datensätze senden Sie an xmldaten@bqs-institut.de.
Weitere Informationen zum Verfahren QS NET finden sich auf der Website des IQTIG.