Umfragen zum Investitionsbedarf

Patientinnen und Patienten nehmen den Investitionsstau in den Krankenhäusern in NRW bewusst war – und sie nehmen die Landeregierung in die Pflicht

© KGNW Das Investitionsbarometer NRW des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (Essen) dokumentiert: Jedes Jahr fehlen den NRW-Krankenhäusern 1,23 Milliarden Euro Investitionsmittel für Substanzerhalt und Modernisierung bei Gebäuden und Anlagen. Die vom Land 2019 bereitgestellten 626 Millionen Euro decken nur etwa ein Drittel des tatsächlichen Bedarfs von rund 1,85 Milliarden Euro. Der gesamte Investitionsstau beträgt laut RWI 13,8 Milliarden Euro.

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) sieht das Land in der Pflicht, die Förderlücke zu schließen und mit einem Sonderprogramm den aufgelaufenen Investitionsstau abzubauen. Die Perspektive der Patientinnen und Patienten auf die Krankenhäuser beschreibt eine aktuelle repräsentative Umfrage des renommierten Meinungsforschungsinstituts Innofact AG, das ebenso Mitarbeitende und Führungskräfte der NRW-Kliniken befragt hat:

Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Krankenhaus-Patientinnen und Patienten in NRW,

  • nehmen den Investitionsstau in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern bewusst wahr und
  • sehen die künftige Landesregierung in der Verantwortung für die Entwicklung der Krankenhäuser in NRW – und zwar mehr als die Krankenhäuser selbst oder den Bund.

Auch über diese Themen entscheiden die Wahlberechtigten bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022.

Konkrete Forderungen der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser

Die Umfrageergebnisse von Innofact und weitere Analysen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) verdeutlichen: Die künftige Landesregierung muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Krankenhäuser ihre Aufgabe als sichere Säule der Patientenversorgung wahrnehmen können. Daher fordern wir:

  1. Das Land muss seiner Verpflichtung nachkommen und den Substanzverzehr in Krankenhäusern stoppen. Die Investitionsförderlücke muss verlässlich geschlossen werden. Das Land muss den aufgelaufenen Investitionsstau durch ein Sonderprogramm abbauen.
  2. Für wohnortnahe Gesundheitsversorgung in Metropolen und ländlichen Regionen müssen – auch bei Umsetzung des neuen Krankenhausplans – patientengerechte Strukturen geschaffen werden.
  3. Die von Bund und Land bereitgestellten Mittel für die Digitalisierung der Krankenhäuser müssen schnell bewilligt werden. Zugleich muss eine nachhaltige Finanzierung sowohl Fachkräfte als auch Folgeinvestitionen absichern.
  4. Das Land muss die neue Krankenhausplanung für NRW mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegen, damit sie in den Regionen umgesetzt werden kann.

Die wichtigsten Ergebnisse haben wir für Sie im neuen Krankenhaus-Bulletin 02/2022 zusammengefasst.

Zum Download steht bereit:

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