09. Juli 2026
„Die Landesregierung muss im Bundesrat ihre Daseinsvorsorge schützen“
KGNW-Präsident Morell warnt vor einschneidenden Folgen des GKV-Spargesetzes
Düsseldorf, 09. Juli 2026 – Vor der Entscheidung des Bundestages und des Bundesrates über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fordert die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) die Landesregierung auf, sich im Bundesrat schützend vor die Daseinsvorsorge durch die Krankenhäuser zu stellen. Denn die Sparpläne der Bundesregierung koppeln die Krankenhäuser von der Kosten- und Tarifentwicklung ab und beschädigen damit nachhaltig ihre wirtschaftliche Basis. „Wer die Krankenkassen stabilisieren will, darf die Gesundheitsversorgung nicht destabilisieren“, warnt KGNW-Präsident Ingo Morell. „Das GKV-Spargesetz muss dringend überarbeitet werden, deshalb müssen die Ländern es im Vermittlungsausschuss korrigieren. Die Sparvorgaben der Bundesregierung werden sonst schwerwiegende Folgen für die NRW-Krankenhäuser, für die Patientinnen und Patienten und die rund 311.000 Beschäftigten der Kliniken haben. Bei einem absehbaren Erlösverlust von acht Prozent für jedes Krankenhaus im nächsten Jahr würde der Abbau von Arbeitsplätzen, Abteilungen und Leistungsangeboten unausweichlich sein. Mit maximalem ökonomischen Druck sichert man keine Daseinsvorsorge ab, sondern schränkt sie ein. Unsere Landesregierung muss deshalb genau jetzt auf die Sicherstellung der Daseinsvorsorge durch die Krankenhäuser aufpassen.“
KGNW-Präsident Ingo Morell betont, auch die NRW-Krankenhäuser seien bereit, ihren Sparbeitrag zu leisten. Die Sparpläne der Bundesregierung, die bundesweit sowohl den befristet gewährten Inflationsausgleich von vier Milliarden Euro als auch neue Sparvorgaben von 4,6 Milliarden Euro umfassen, drohen die Klinikträger zu überfordern. „Drei von vier Krankenhäusern schreiben jetzt schon rote Zahlen. Jetzt werden ihnen weitere Verluste aufgezwungen, das ist nicht vermittelbar. Die Folge dieses Sparkurses wäre, dass die Krankenhäuser beim Personal sparen sowie defizitäre Abteilungen in Frage stellen und möglicherweise schließen. Die Patientinnen und Patienten müssten sich auf Einschränkungen einstellen, denn die Krankenhäuser werden gezwungen hinzusehen, welche Leistungen noch wirtschaftlich tragbar sind.“ Der KGNW-Präsident bewertet es als unverständlich, dass die Bundesregierung ein Tariftreuegesetz verabschiedet habe, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern aber eine volle Finanzierung von Tariferhöhungen verweigere. „Damit trifft das GKV-Spargesetz alle Beschäftigten, auf die es in jedem Notfall ankommt“, erinnert Ingo Morell an die jüngste Hitzewelle. „Dieser Kurs der Bundesregierung riskiert einen einschneidenden Abbau der Daseinsvorsorge in einer Zeit, in der wir mehr denn je darauf angewiesen sind. Deshalb ist es die Verantwortung der Landesregierung, jetzt noch Korrekturen am GKV-Spargesetz zu bewirken. Sonst werden die Reparaturkosten ungleich teurer als das Gesetz jetzt einsparen soll.“