06. März 2026
Krankenhausreform ist nicht vom Tisch – Länder müssen Schwachstellen angehen
KGNW-Präsident Ingo Morell: Benachteiligung der NRW-Kliniken wird vermieden
Düsseldorf, 06.03.2026 – Als politische Enttäuschung wertet die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) die heute vom Bundestag beschlossene Korrektur der Krankenhausreform. Das Ziel, den Umbau der Krankenhausversorgung praxistauglich zu machen, wird unter anderem durch neue Regelungen zum Pflegebudget ins Gegenteil verkehrt: Die mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vorgenommenen Korrekturen erfassen nur einen Bruchteil der notwendigen Änderungen. Für KGNW-Präsident Ingo Morell steht deshalb fest: „Wenn Bund und Länder geglaubt haben, die lästige Krankenhausreform nun vom Tisch zu haben, täuschen sie sich. Jetzt rächt sich einmal mehr, dass nach der Ampelkoalition auch die neue schwarz-rote Bundesregierung es wider besseres Wissen vermeidet, eine Auswirkungsanalyse der Reform vorzunehmen. Die Bundesländer haben viele zwingende Korrekturen gefordert, auf die sie am Ende um des Koalitionsfriedens willen verzichtet haben. Damit treten sie zu einem großen Teil ihre verfassungsmäßige Planungshoheit faktisch an den Bund ab und werden damit zu umsetzenden Behörden herabgestuft.“ Dass ausgerechnet der bisher untaugliche Bundesklinikatlas nun doch verlängert werde, lasse alle Versprechen der Regierung zur Entbürokratisierung im Krankenhausbereich zur inhaltsleeren Phrase verkümmern.
Für die rund 320 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser enthält das KHAG dennoch wichtige und positive Klarstellungen. Denn die in NRW bis Ende 2030 geltende Übergangsphase, in der zunächst die Krankenhausplanung weiter umgesetzt wird, enthielt eine wichtige Regelungslücke bei der flächendeckenden Absicherung von Geburtshilfen sowie kinder- und jugendmedizinischen Abteilungen. Das KHAG legt fest, dass die hierfür gezahlten Zuschläge durchgängig fließen und auch die ab 2028 geplanten Zuschläge für Stroke Units, Intensivmedizin und Spezielle Traumatologie in NRW ausgezahlt werden. „Dafür haben sich die NRW-Abgeordneten von CDU und SPD zusammen mit der Landesregierung stark gemacht und so eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Kliniken in unserem Bundesland verhindert“, zeigt sich KGNW-Präsident Morell dankbar. Insgesamt ging es dabei um bis zu 450 Millionen Euro, die den Krankenhäusern andernfalls gefehlt hätten.
Änderung am Pflegebudget destabilisiert die Kliniken und trifft die Patienten
Vehement kritisiert KGNW-Präsident Ingo Morell die angebliche „Klarstellung zum Pflegebudget“, mit der die Bundesregierung administrative, logistische, hauswirtschaftliche oder technische Tätigkeiten aus dem Pflegebudget streicht. „Die Pflege droht hier zum Streitfall zu werden, wenn alle Tätigkeiten künftig haarscharf abgegrenzt und penibel dokumentiert werden müssen. Es darf nicht so weit kommen, dass Pflegepersonen, die aus dem Pflegebudget bezahlt werden, keine Dienstpläne erarbeiten und nicht die aufwändige Pflege-Dokumentation, das Entlassmanagement oder Angehörigenbetreuung übernehmen dürfen.“ Es müsse klar sein, dass sie weiter ihre Patientinnen und Patienten bei der Nahrungsaufnahme unterstützen können. Aufgabe von Pflegepersonen sei es auch, schwer erkrankte Patientinnen und Patienten zu einer diagnostischen oder operativen Behandlung innerhalb des Krankenhauses zu begleiten, dies müsse weiter möglich bleiben.
„Statt die in jahrelangen Verhandlungen abgegrenzten Pflegeaufgaben zu sichern, darf die Bundesregierung keinesfalls den Pflegedienst plötzlich zur Disposition stellen. Erste Folgen spüren die Krankenhäuser hier in NRW sofort, weil die Krankenkassen vielerorts bereits jetzt die Pflegebudgets in Frage stellen. Für jedes NRW-Krankenhaus geht es dabei um hohe Beträge, nicht selten im Millionenbereich, für die ihnen dann plötzlich die Finanzierung fehlen würde“, rügt Morell das Vorgehen. „Ohne sachliche Begründung werden die in ihrer historisch größten Defizitkrise steckenden Kliniken noch tiefer ins Minus getrieben. Viele Häuser werden das nicht aushalten ohne massive Kürzungen. Das Pflegebudget sollte die Pflege stärken, jetzt erreicht die Regierungskoalition genau das Gegenteil: Sie schwächt nicht nur die Pflege, sie destabilisiert die Daseinsvorsorge durch die Krankenhäuser – und dies in einer Zeit, in der dieselbe Regierung eine krisenresiliente Gesundheitsversorgung einfordert.“ Patientinnen und Patienten wie auch die Pflegepersonen seien am Ende Opfer dieser nicht durchdachten Entscheidung. Morell: „Dies wäre das Ende der politisch einst gewollten Stärkung der Pflege.“
Bundesländer müssen Korrekturbedarf durchsetzen
Die Bundesländer haben in ihren Forderungen eigentlich den richtigen Korrekturbedarf erkannt. Diese Linie müssten sie in den kommenden Jahren dringend weiter verfolgen, um die eklatanten Strickfehler der Reform noch zu korrigieren, mahnt KGNW-Präsident. Dass beispielsweise kleine ländliche Krankenhäuser nur befristet erhalten werden können, löse die Versorgungsprobleme der Menschen vor Ort nicht. Auch die Verschiebung der fallzahlabhängigen Vorhaltekostensystematik ändere nichts daran, dass diese die Krankenhäuser eben nicht absichere, sondern eher im Minus zementiere. Nicht zuletzt ignoriere eine unbegründete und viel zu enge Standortdefinition mit einem Maximalabstand von 2.000 Metern die vielerorts gewachsenen Strukturen, weil Kliniken oft über eine Stadt verteilt seien.
Morell betont: „Uns ist unklar, wie die Länder so noch die flächendeckende stationäre und ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten durch die Krankenhäuser aufrechterhalten wollen, wenn ihnen alle Steuerungsinstrumente genommen werden. Es gibt keine Instrumente, um Versorgungslücken dauerhaft zu schließen. Die von Ex-Gesundheitsminister Lauterbach gestrickte Krankenhausreform verfolgt offensichtlich nur das Ziel, eine möglichst große Zahl von Kliniken zu schließen. Notwendig wäre es deshalb gewesen, mit dem KHAG eine am Bedarf orientierte Reform zu beschließen. Dass damit Konzentration und Spezialisierung bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit zu erreichen sind, zeigen wir mit der NRW-Krankenhausplanung.“
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