20. August 2021
KGNW: Neuer Krankenhausplan für NRW funktioniert nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln
Krankenhäuser erwarten von Land und Kassen sichere Zusagen
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) unterstützt die an diesem Freitag von der Landesregierung vorgestellten Grundzüge einer neuen Krankenhausplanung. „Der bis jetzt festgelegte Rahmen der Krankenhausplanung fußt auf vielen Kompromissen, die insbesondere von den Krankenhäusern ein großes Entgegenkommen erfordern“, betonte KGNW-Präsident Jochen Brink. Dies sei durch eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Überwindung anfänglicher Hürden möglich geworden. „Der jetzt vorliegende Entwurf des Krankenhausplans beweist aus unserer Sicht, dass die Fragen einer zukünftigen Versorgungsstruktur am tragfähigsten in den Bundesländern und in den Regionen beantwortet werden können.“
Für die KGNW steht allerdings fest: „Die neue Krankenhausplanung kann und wird nur funktionieren, wenn sie auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterfüttert ist.“ Jochen Brink verwies darauf, dass jede Veränderung an den bestehenden Versorgungsstrukturen unweigerlich erhebliche Kosten für die betroffenen Häuser auslöse. Im konkreten Einzelfall könne die neue Planungssystematik auch dazu führen, dass einzelne Abteilungen oder einzelne Standorte geschlossen werden. Der KGNW-Präsident betonte: „Das wird viel Geld kosten. Für die Akzeptanz des Plans bei den Krankenhausträgern und ebenso in der Öffentlichkeit ist es unerlässlich, dass die Landesregierung die dafür erforderlichen Mittel bereitstellt.“
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen erwartet darum von der Landesregierung eine klare Zusage, dass für die notwendigen Veränderungen am Versorgungsangebot der Krankenhäuser zusätzliche finanzielle Mittel verfügbar sein werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass dies nicht zu Lasten der ohnehin zu knappen Investitionsmittel geht. Jochen Brink unterstrich: „Die KGNW hält es deshalb für notwendig, dass über eine Verpflichtungsermächtigung im Landeshaushalt 2022 für die kommende Legislaturperiode ein zusätzliches Volumen von jährlich 200 Millionen Euro für den Einstieg in die Umsetzung des Krankenhausplans reserviert wird.“ Zusätzlich müssten sich die Kassen an den Kosten der Umsetzung beteiligen. Die Höhe der tatsächlich benötigten Finanzmittel bleibe dabei abhängig von den konkreten Maßnahmen.
KGNW fordert Umsetzung mit Augenmaß: Neue Systematik ist lernendes System
Wenn die nordrhein-westfälische Krankenhausplanung in der regionalen Ausprägung feststeht, kann sie nach Überzeugung der KGNW ein wirksames Instrument zur Steuerung sein. Brink hob hervor: „Die Krankenhäuser erwarten von der Landesregierung, dass sie den Plan mit Augenmaß und realistischem Blick für die regionalen Strukturen umsetzt. Die heute verlässliche, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung abzusichern, muss das Ziel bleiben.“ Dafür unterstütze die KGNW die Absicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, sowohl die Krankenhäuser in den ländlichen Regionen als auch die schon jetzt von vielen Kliniken gelebten Kooperationen besonders zu schützen.
Solange die Auswirkungen des neuen Planungsansatzes auf den konkreten Versorgungsauftrag jedes einzelnen Krankenhauses nicht absehbar sind, bleiben auch mögliche wirtschaftliche Risiken offen. KGNW-Präsident Jochen Brink hob hervor, der neue Krankenhausplan sei deshalb ein lernendes System. Wenn einzelne Regelungen für Krankenhäuser nicht praktikabel seien, müssten kurzfristig Korrekturen vorgenommen werden.
Das Land stößt mit der neuen Krankenhausplanung einen Reformprozess an. In einzelnen Regionen kann dies zu umstrittenen Maßnahmen führen. „Entscheidend für deren Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, ebenso bei den Krankenhäusern und ihren Mitarbeitenden wird es deshalb sein, dass die Entscheidungsprozesse transparent gemacht werden“, unterstrich Jochen Brink. Das schließe die Zusage des Landes, der Krankenkasse und der Ärztekammern ein, dass sie an der Seite der Krankenhausträger stehen.
Stichwort Krankenhausplanung
Die Verantwortung für die Krankenhausplanung obliegt der Landesregierung. Mit der neuen Planungssystematik soll das Bett als Planungsgröße abgelöst werden. Künftig soll ein System aus Leistungsbereichen und Leistungsgruppen mit Mindestvoraussetzungen und Auswahlkriterien zur Grundlage der Krankenhausversorgung werden. Das Ministerium als Autor dieser Planung hat die Grundzüge in Kooperation mit den Ärztekammern, den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet.
Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.
Bildnachweis (siehe www.kgnw.de)
Titel: Health insurance - concept.
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