20. August 2015
KGNW zur Diskussion über Ausschreibung der Patientenberatung: Unabhängigkeit muss erhalten bleiben – Parallele zu MDK-Kontrollen
Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen sehen die mögliche Vergabe der Unabhängigen Patientenberatung an ein Unternehmen, das auch für Krankenkassen Callcenter betreibt, mit großer Sorge. Die neutrale und dezentrale Beratung der Patienten muss gesichert sein. Wir schließen uns dem Protest des Patientenbeauftragten der NRW-Landesregierung Dirk Meyer an und fordern eine sinnvolle Lösung im Sinne der Patienten, erklärt Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.
Der GKV-Spitzenverband war gesetzlich verpflichtet, die Unabhängige Patientenberatung zum Jahreswechsel für sieben Jahre neu auszuschrieben. Die Vergabe muss nach Gesetzeslage im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung erfolgen. „Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann sollte bei einer Entscheidung für das dem GKV-Spitzenverband nahe stehende Callcenter von seinem Veto-Recht Gebrauch machen“, fordert Blum.
Bislang erbringt ein Verbund gemeinnütziger Einrichtungen mit bundesweit 21 Beratungsstellen die Unabhängige Patientenberatung (UPD). Die Patientenberatung hat ein per Gesetz ein vorgegebenes Budget von neun Millionen Euro im Jahr. Damit sollen Einrichtungen gefördert werden, die Verbraucher und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten.
Die Krankenhäuser sehen in den kritisierten Fall eine Parallele zu den Forderungen im aktuellen Krankenhausstrukturgesetz bezüglich der Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Dieser sei ebenfalls nicht unabhängig, aber solle die Leistung der Krankenhäuser beziehungsweise die Einhaltung von Qualitätskriterien beurteilen. „Die Überprüfung von Qualitätsvorgaben, auch der Strukturqualität, die tief in die innere Organisation des Krankenhauses bis hin zu Dienstplänen und Personalunterlagen reichen, kann nur von einer neutralen Institution vorgenommen werden. Geeignet hierfür sind die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung, die bereits seit Jahren mit allseits anerkannter Fachkompetenz und Neutralität die externe Qualitätssicherung in den Krankenhäusern durchführen“, erklärt der KGNW-Geschäftsführer.
Die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung werden auf Landesebene gemeinsam getragen von den Verbänden der Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft und den Landesärztekammern. In deren Fachkommissionen sind neben Klinikexperten auch der MDK, die Pflegeverbände und Patientenvertreter einbezogen. Mit dieser Konstellation seien die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung für diese Aufgabe prädestiniert, so der KGNW-Geschäftsführer.