01. März 2002

KGNW zur Verabschiedung des Fallpauschalengesetzes im Bundesrat

Entscheidung gibt Krankenhäusern Sicherheit bei ihren Vorbereitungen auf das neue Fallpauschalensystem

Düsseldorf, 1. März 2002 – "Die Entscheidung des Bundesrates gibt den Krankenhäusern Sicherheit bei ihren weiteren notwendigen Umstellungsarbeiten auf das neue Entgeltsystem". Mit diesen Worten kommentierte Reinhard Stadali, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Einführung von Fallpauschalen (DRG= Diagnosis Related Groups) im Krankenhaus in der heutigen Sitzung des Bundesrates.

Als Erfolg wertete der KGNW-Geschäftsführer, dass eine ursprünglich vorgesehene Regelung nunmehr im Fallpauschalengesetz nicht mehr enthalten ist, wonach den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen gemeinsam die Möglichkeit eröffnet werden sollte, mit einzelnen Krankenhausträgern Verträge zu schließen und damit der bestehende Versorgungsauftrag verändert werden konnte. "Nun ist gewährleistet, dass die Handlungsinitiative zur Krankenhausplanung zukünftig weiterhin bei der Landesregierung bleibt und nicht auf die Landesverbände der Krankenkassen verlagert wird", erklärte Stadali.

Den Ländern die Möglichkeit zu geben, Ausnahmen von den verbindlichen Mindestmengen für planbare Leistungen bestimmen zu können und somit die Krankenhausversorgung in ländlichen Regionen zu sichern, bezeichnete der KGNW-Geschäftsführer ebenfalls als vernünftig. Im jetzt verabschiedeten Fallpauschalengesetz sei damit die ursprünglich vorgesehene Regelung, wonach die Mindestmenge darüber entscheiden sollte, ob ein Krankenhaus bestimmte Leistungen weiterhin erbringen darf, modifiziert worden.

Scharfe Kritik übte Stadali jedoch an der weiter bestehenden strikten Budgetierung der Krankenhäuser. "Damit ist weiterhin eine sachfremde und nicht vertretbare Kollektivhaftung aller Krankenhäuser auch bei der Einführung des neuen Vergütungssystem verbunden," betonte Stadali. Durch die Budgetierung gerate die auf Trägervielfalt basierende patientennahe Krankenhausversorgung in Gefahr. Hier dürfe sich die Politik ihrer Verantwortung für eine plurale, bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung nicht entziehen.

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. (KGNW) ist der Zusammenschluss der Krankenhausträger und ihrer Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Die Aufgabe der KGNW ist es, auf "eine der Würde des Menschen verpflichtete, humane, bedarfsgerechte, leistungsfähige, wirtschaftliche und finanziell abgesicherte Versorgung durch eigenverantwortlich tätige Krankenhäuser mit pluraler Trägerstruktur hinzuwirken". Sie vertritt die Interessen ihrer Mitgliedskrankenhäuser und nimmt die ihr gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung wahr. In den etwa 470 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser werden jährlich mehr als 3,7 Millionen Patienten behandelt. Mit rund 250 000 Beschäftigten sind die Krankenhäuser einer der bedeutendsten Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen.