09. September 2013

Zertifizierung zur Versorgung schwerster Unfallverletzungen

Bergmannsheil erfüllt als erste NRW-Klinik neue Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Das Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil hat als erste Klinik in Nordrhein-Westfalen die Zulassung zum neuen Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Damit ist die Bochumer Klinik auch künftig berechtigt, Patienten mit schwersten und komplexen Verletzungen nach einem Arbeitsunfall zu behandeln. Das neue Verfahren setzt hohe Anforderungen an die teilnehmenden Kliniken und bildet die höchste Versorgungsstufe im neuen System der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Bis Ende des Jahres 2013 wird es flächendeckend aufgebaut. Es tritt in Kraft zum 1. Januar 2014.

Herausragende unfallmedizinische Kompetenz

„Wir freuen uns, dass wir so frühzeitig die SAV-Zulassung erhalten haben“, sagt Johannes Schmitz, Geschäftsführer des Bergmannsheils. „Dies unterstreicht einmal mehr die herausragende unfallmedizinische Kompetenz unseres Hauses.“ Prof. Dr. Thomas A. Schildhauer, Ärztlicher Direktor und Direktor der Chirurgischen Klinik, ergänzt: „Dank unseres neuen Funktionstraktes mit modernster Notfallaufnahme, Hochleistungs-OP und neuen Intensivstationen sind wir jetzt noch besser aufgestellt, um Unfallpatienten aller Schweregrade und mit allen Verletzungsarten optimal zu behandeln – von der Schnittwunde bis zum Polytrauma, einschließlich der neurochirurgischen Versorgung von Schädel-Hirn-Verletzungen.“

Qualitätsstandards und Mindestfallzahlen

Kliniken, die Patienten nach den Vorgaben des neuen Schwerstverletzungsartenverfahrens (SAV) behandeln wollen, müssen einen umfangreichen Katalog von Qualitätskriterien erfüllen. Maßgeblich sind hier die Anforderungen, die die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) für überregionale Traumazentren festgelegt hat. Insbesondere sind bestimmte Standards hinsichtlich der fachärztlichen Kompetenz und Verfügbarkeit, der Notfallaufnahme, des OP-Bereichs, der intensivmedizinischen Versorgung und der Hygiene nachzuweisen. Zudem werden strukturelle Voraussetzungen für eine frühzeitig einsetzende Rehabilitation und eine enge Kooperation mit dem verantwortlichen Unfallversicherungsträger gefordert. Darüber hinaus müssen die teilnehmenden Kliniken nachweisen, dass sie mindestens 75 Fälle pro Jahr behandeln, die als Schwerst- und Komplexfälle in den Geltungsbereich des neuen SAV fallen. Dazu zählen beispielsweise Patienten mit mehrfachen, schwersten Verletzungen (Polytraumata), Querschnittlähmungen oder Schädel-Hirn-Verletzungen.

Reform des stationären Heilverfahrens

Das Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung steuert die umfassende Versorgung von Patienten, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer berufsbedingten Erkrankung leiden. Zum 1. Januar 2013 ist das bislang zweistufige stationäre Heilverfahren in ein dreistufiges System überführt worden. Neben dem bereits bestehenden stationären Durchgangsarztverfahren (DAV) und dem Verletzungsartenverfahren (VAV), gibt es jetzt als dritte Säule das neue Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV). Zielsetzung der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, die Qualität der Heilbehandlung und Rehabilitation besonders schwerer Verletzungsfälle sicher zu stellen.

Weitere Informationen:
www.dguv.de - Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

[Bild: V. Daum / Bergmannsheil]

Über das Bergmannsheil

Das Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil repräsentiert den Strukturwandel im Ruhrgebiet wie kein anderes Krankenhaus: 1890 als erste Unfallklinik der Welt zur Versorgung von verunglückten Bergleuten gegründet, zählt es heute zu den modernsten und leistungsfähigsten Akutkliniken der Maximalversorgung und gehört zum Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum (UK RUB). In 23 Kliniken und Fachabteilungen mit insgesamt 622 Betten werden jährlich rund 20.000 Patienten stationär und 63.000 Patienten ambulant behandelt. Mehr als die Hälfte der Patienten kommen aus dem überregionalen Einzugsbereich. Weitere Informationen im Internet unter: www.bergmannsheil.de.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Thomas A. Schildhauer
Ärztlicher Direktor / Direktor der Chirurgischen Klinik und Poliklinik
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil GmbH
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum
Tel.: 0234 / 302-6502 (Sekretariat)
E-Mail: sabine.slavik@bergmannsheil.de