19. Januar 2016
Tag des Patienten stärkt Bewusstsein für Rechte der Patienten
Ersten Tag des Patienten am 26. Januar
„Wo Menschen am Werk sind, passieren Fehler“, weiß Karl-Josef Laumann. Vom erhofft sich der Staatssekretär und Patientenbeauftragte der Bundesregierung deshalb mehr Aufklärung. „Mit den bundesweit zahlreichen Veranstaltungen wird das Bewusstsein für die Stellung und die Rechte der Patienten deutlich gestärkt. Zugleich wünsche ich mir, dass wir uns dadurch auch mit den Herausforderungen beschäftigen, die noch vor uns liegen.“
Mit dem Patientenrechtegesetz sei die Stellung der Patientinnen und Patienten zwar bereits erheblich verbessert worden. So haben Patientinnen und Patienten seither zum Beispiel einen klaren Rechtsanspruch auf Information und Aufklärung gegenüber ihrem Arzt. „Das schafft Transparenz und Vertrauen“, meint Karl-Josef Laumann und betont: „Konflikte werden dadurch oftmals schon ausgeräumt, bevor sie entstehen“.
Allerdings würden ihm immer wieder auch Fälle geschildert, in denen es an der einen oder anderen Stelle hakt. „Dort, wo der Schuh drückt, muss man sich im Einzelfall die Ursachen für die Probleme anschauen und sie beseitigen“, sagt der Staatssekretär. „Die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher sowie das Beschwerdemanagement in den Krankenhäusern spielen hier als kompetente Ansprechpartner und Kommunikationsschnittstellen eine ganz zentrale Rolle. Gerade sie geben immer wieder wichtige Hinweise auf Problemlagen.“
Der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V. (BPiK) und der Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen e.V. (BBfG) haben auch den Tag des Patienten initiiert. Mit Veranstaltungen und Vorträgen in verschiedenen Krankenhäusern wird am 26. Januar deutschlandweit auf die Rechte von Patienten aufmerksam gemacht.
BPiK und BBfG erhoffen sich davon mehr Aufmerksamkeit für die Rechte der Menschen im Krankenhaus. Mit dem vor knapp drei Jahren in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz sei zwar ein erster Schritt gelungen, die Rechte und Einflussmöglichkeiten von Patienten zu stärken, so BPIK-Vorsitzender Schliffke. Es bestehe aber weiterhin großer Handlungsbedarf.
Im Katholischen Klinikum Essen hält Detlef Schliffke, Patientenfürsprecher und Vorsitzender des Bundesverbands Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V., einen Vortrag über die Rechte von Patienten. Schliffke sowie Mitarbeiter des Beschwerdemanagements des Hauses stehen zu Fragen von Besuchern Rede und Antwort. Darüber hinaus wird es einen Stand mit Informationen zur Patientenhochschule geben, die deutschlandweit als eine der ersten ihrer Art mit einer Ausbildung zum mündigen Patienten einen erheblichen Beitrag zur Patientenaufklärung leistet.
Das komplette Interview mit Staatssekretär Karl-Josef Laumann:
Patienten müssen im Mittelpunkt stehen
Was halten Sie von einem „Tag des Patienten“?Karl-Josef Laumann: „Für mich als Patientenbeauftragter ist klar: Patientinnen und Patienten müssen im Mittelpunkt unseres Gesundheitssystems stehen. Sie müssen selbstbestimmt und gut informiert sein. Und sie müssen klare Rechte und Pflichten haben. Darum freue ich mich, dass der „Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern“ und der „Bundesverband der Beschwerdemanager in Gesundheitseinrichtungen“ den „Tag des Patienten“ ins Leben rufen. Ich bin mir sicher: Mit den bundesweit zahlreichen Veranstaltungen und Vorträgen wird das Bewusstsein für die Stellung und die Rechte der Patienten deutlich gestärkt. Zugleich wünsche ich mir, dass wir uns dadurch auch mit den Herausforderungen beschäftigen, die noch vor uns liegen.“
Wie gut sind Patienten über ihre Rechte informiert?
Karl-Josef Laumann: „Mit dem Patientenrechtegesetz ist die Stellung der Patientinnen und Patienten in unserem Gesundheitssystem erheblich gestärkt worden. Elementare Patientenrechte wurden dadurch endlich ausdrücklich gesetzlich verankert und weiterentwickelt. Seither haben Patientinnen und Patienten zum Beispiel einen klaren Rechtsanspruch auf Information und Aufklärung gegenüber ihrem Arzt. Sie sind über die Diagnose, die geplante Behandlung und die nach Abschluss der Behandlung zu ergreifenden weiteren Maßnahmen aufzuklären, genauso aber auch über Risiken und mögliche Behandlungsalternativen. Das schafft Transparenz und Vertrauen. Und das schafft die richtigen Rahmenbedingungen dafür, dass sich Arzt und Patient fair begegnen und gemeinsam die nötigen Entscheidungen treffen können. Konflikte werden dadurch oftmals schon ausgeräumt, bevor sie entstehen.“
Wie gut werden die Rechte in Krankenhäusern umgesetzt?
Karl-Josef Laumann: „Im Allgemeinen bin ich der Ansicht, dass die Rechte der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern gut umgesetzt werden. Unsere Krankenhäuser leisten eine qualitativ wirklich hochwertige Arbeit. Doch wo Menschen am Werk sind, passieren auch Fehler. Und natürlich werden auch mir immer wieder Fälle geschildert, in denen es an der einen oder anderen Stelle hakt. Ich denke zudem an den Kampf gegen multiresistente Keime, bei dem alle Beteiligten an einem Strang ziehen müssen. Dort, wo der Schuh drückt, muss man sich im Einzelfall die Ursachen für die Probleme anschauen und sie beseitigen. Die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher sowie das Beschwerdemanagement in den Krankenhäusern spielen hier als kompetente Ansprechpartner und Kommunikationsschnittstellen eine ganz zentrale Rolle. Gerade sie geben immer wieder wichtige Hinweise auf Problemlagen.“
Wo besteht in Bezug auf Patientenrechte noch Handlungsbedarf?
Karl-Josef Laumann: „Wir haben mit dem Versorgungsstärkungsgesetz eine ganze Reihe weiterer wichtiger rechtlicher Verbesserungen zugunsten der Patientinnen und Patienten durchgesetzt: etwa beim Krankengeldbezug, beim Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung oder im Hinblick auf die Wartezeiten auf einen Arzttermin. Ob und wo noch weiterer Handlungsbedarf besteht, lasse ich derzeit untersuchen. Dazu habe ich eine Studie über die Wirkung des Patientenrechtegesetzes in Auftrag geben. Wir müssen gesicherte Fakten bekommen, was sich durch das Gesetz in der Praxis genau geändert hat und wo wir die Patientenrechte eventuell noch nachbessern sollten.“
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