23. Februar 2018

Selten genutztes Recht – das Krankenkassenwahlrecht

AOK Regionaldirektor Rainer Voss referiert über das Krankenkassenwahlrecht

Jüngst vermeldete die Presse Rekordüberschüsse bei den Krankenkassen. Bei welcher Krankenkasse ist man als Versicherter besonders gut aufgehoben? Bei der, die ein solides Finanzpolster hat? Oder ist dies im Gegenteil ein Indiz dafür, dass hier Mittel eingespart werden, die eigentlich als Leistungen den Versicherten zugutekommen sollten?

Niemand ist gezwungen, bei einer bestimmten Kasse versichert zu sein. In Deutschland besteht auch für gesetzlich Versicherte ein Krankenkassenwahlrecht, das in den Paragraphen 173 bis 175 SGB V geregelt wird. Dort heißt es, dass eine Kasse einem die Mitgliedschaft nicht verwehren kann. Heute gibt es noch ca. 110 Krankenkassen. Schon dadurch wird das Wahlrecht zu einer kaum lösbaren Aufgabe. Und so wundert es nicht, dass trotz Wahlrecht recht wenig Fluktuation zwischen den Versicherungsgebern herrscht.

Informationen zum Wahlrecht an sich, Kriterien für die Wahl der Krankenkasse sowie über Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, darüber referiert Rainer Voss, AOK Regionaldirektor Essen – Mülheim an der Ruhr, am 1. März ab 18:00 Uhr im Philippusstift, Hülsmannstraße 17 in 45355 Essen Borbeck. Am Ende des Vortrags steht Herr Voss für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung. Die 90minütige Veranstaltung in Haus F findet im Rahmen der Patientenhochschule (PHS) des Katholischen Klinikums Essen (KKE) statt. Nähere Informationen zur PHS gibt es im Netz unter www.gesundinessen.de. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Interessierte sind herzlich willkommen.

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