23. März 2015

Neuer Bundesverband für Patientenfürsprecher im Krankenhaus:

Katholisches Klinikum Essen gratuliert Patientenfürsprecher Detlef Schliffke zum Vorsitz

Seit 2013 sind Krankenhäuser in manchen Bundesländern wie z. B. in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ehrenamtliche Patientenfürsprecher oder andere unabhängige Beschwerdestellen für Patienten einzurichten. Detlef Schliffke ist langjähriger Patientenfürsprecher am Philippusstift, einem Betriebsteil des Katholischen Klinikums Essen. Seine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Patienten kann er nun auch auf bundesweiter Ebene in die Tat umsetzen. Detlef Schliffke wurde am 15. März 2015 in Berlin zum 1. Vorsitzenden des Bundesverbands der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK) gewählt. Das Wohlwollen für die Gründung des BPiK sprach Herr Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, an der Patientenfürsprechertagung am 16. März 2015 aus. Unterstützung bei der Gründung erhielten die Patientenfürsprecher vom Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen (BBfG) und vom Katholischen Klinikums Essen (KKE), vertreten durch Oliver Gondolatsch (Leiter der Abteilung Marketing und Kommunikation des KKE und 1. Vorsitzender des BBfG). „In diesem neuen Interessenverband finden Patienten nun auch Gehör auf bundesweiter Ebene. Das Katholische Klinikum Essen gratuliert Detlef Schliffke zur Wahl zum Vorsitz des Bundesverbands der Patientenfürsprecher. Wir freuen uns auf eine konstruktive und nachhaltige Zusammenarbeit“, sagt Oliver Gondolatsch. Es freut uns besonders, dass neben Herrn Schliffke auch Frau Birgit Hagen, Patientenfürsprecherin des Marienhospitals Altenessen, als Schatzmeisterin in dem neu gegründeten Bundesverbandes aktiv ist, so Gondolatsch weiter.

Der in Berlin gegründete Bundesverband der Patientenfürsprecher will den Austausch zwischen allen Patientenfürsprechern in Krankenhäusern fördern und den aktuellen Dialog über die Patientenrechte in der Öffentlichkeit intensivieren. Ziel ist es, die Patientenrechte und -souveränität an deutschen Krankenhäusern weiter zu erhöhen und damit langfristig letztlich auch die Qualität der Betreuung an Krankenhäusern zu verbessern.

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