29. Januar 2015

Die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers

Unterstützung oder Kontrolle?

Eine Informations-Veranstaltung im Sozialpsychiatrischen Zentrum, Germaniaplatz 3,durch den Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen Essen-Borbeck e.V.
Jemand der aufgrund einer psychischen Erkrankung, seelischen oder geistigen Behinderung, seine Dinge ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, bekommt auf Antrag einen gesetzlichen Betreuer bestellt, so der Gesetzestext des § 1896 BGB. Davon sind zum Ende des Jahres 2013 deutschlandweit 1.310.619 Menschen betroffen, wovon 296 651 Menschen auf das Land NRW fallen (Bundesamt für Statistik). Das sind ca. 2% der erwachsenen Bevölkerung.
Mit Zunahme der Verfahren gewinnt das Thema immer mehr an öffentlichem Interesse.
Die Menschen fragen sich, bin ich jetzt entmündigt, darf ich noch über mein Konto verfügen, kann ich Verträge abschließen, entscheiden Andere über meine Gesundheit? Oft ist das Thema mit Ängsten und Vorurteilen besetzt, die durch Berichte über unseriöse Betreuer verstärkt werden.
Ein Informationsdefizit erschwert einen sachgerechten Umgang mit dem Thema. Dabei wird oft vergessen, wie schnell für jeden die Situation eintreten kann, die gesetzliche Betreuung in Anspruch nehmen zu müssen. So berichtet Dirk Krüger vom SkF e.V. Betreuungsverein aus seiner langjährigen Arbeit als gesetzlicher Betreuer.
In einer Info-Veranstaltung wird Dirk Krüger mit Bernhard Schröder vom SkF e.V. über die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers berichten. Das Verfahren von Antragsbeginn bis zum Ende der Betreuung wird erörtert sowie die Aufgaben des Betreuers und die Kontrollpflichten des Gerichtes dargestellt. Welche Möglichkeiten habe ich zur Vermeidung einer Betreuung oder kann ich bereits in gesunden Zeiten eine Person benennen, welche die Aufgaben durchführen soll? Mit einer Betreuungsverfügung kann der zukünftige Handlungsrahmen abgesteckt werden, z.B. in welches Heim möchte ich einziehen oder welche medizinischen Eingriffe sollen vermieden oder durchgeführt werden (Patientenverfügung). Wie teuer ist eine Betreuung? Wo finde ich als ehrenamtlicher Betreuer Unterstützung?
Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit, konkreten Frage gemeinsam zu erarbeiten, am

Mittwoch, den 11. Februar 2015 um 14:30 Uhr Sozialpsychiatrisches Zentrum „Stützpunkt“, Germaniaplatz 3, 45355 Essen
Tel.: 0201/6400-5341

Die Veranstaltung ist kostenfrei - um Anmeldung wird gebeten.

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