03. April 2017

Auswirkungen des Präventionsgesetzes

Vortrag mit Rainer Voss, Regionaldirektor der AOK Rheinland/Hamburg, am 6. April im Philippusstift

Am 26.08.2016 wurde die gemeinsame Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz unterzeichnet. Partner sind die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung in NRW.

Ziel ist es, die Gesundheit und damit die Lebensqualität der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Dafür soll das gemeinsame Engagement für Gesundheitsförderung und Prävention ausgebaut werden. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in NRW stellen für Prävention und Gesundheitsförderung jährlich rund 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Den Rahmen für eine bedarfsgerechte Umsetzung von Prävention in Kommunen, Betrieben und in Pflegeeinrichtungen soll die Landesvereinbarung schaffen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Kooperation und Koordination zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Anbietern. Dazu gehören Träger der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe, Jobcenter, der öffentliche Gesundheitsdienst und weitere für die Gesundheitsförderung und Prävention relevante Einrichtungen und Organisationen.

Über die Landesrahmenvereinbarung und das Präventionsgesetz, Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen der Vereinbarung, Themen und Zielgruppen der Präventionsmaßnahmen und Umsetzungsbeispiele spricht Rainer Voss, AOK Regionaldirektor Essen und Mülheim an der Ruhr, am 6. April ab 18:00 Uhr im Philippusstift Haus F, Hülsmannstraße 17, in 45355 Essen.

Die Vortragsveranstaltung findet im Rahmen der Patientenhochschule statt. Eine Anmeldung ist erforderlich für interessierte Bürger/innen. Sie können sich unter der Telefonnummer 0201 6400-1021 anmelden oder sofort unter http://gesundinessen.de/patientenhochschule/aktuelle_vorlesungen/