27. September 2022

St. Franziskus-Stiftung und Marienhaus-Gruppe begrüßen positive Entscheidung des Bundeskartellamts zum geplanten Zusammenschluss auf Augenhöhe

Wichtiger formeller Schritt für beide Unternehmen auf dem Weg in eine gemeinsame Zukunft

Münster/Waldbreitbach. Nachdem die St. Franziskus-Stiftung Münster (SFS) und die Marienhaus-Gruppe (MHG) Anfang März 2022 angekündigt hatten, das operative Geschäft beider Gruppen zusammenzuführen, hat nun das Bundeskartellamt in seinem gestern veröffentlichten Fallbericht den Zusammenschluss der beiden katholischen Unternehmen freigegeben. Beide Unternehmen begrüßen die formelle Entscheidung des Bundeskartellamts und werden nun in den kommenden Wochen die Arbeiten fortsetzen, um die weiteren Schritte zum Zusammenschluss vorzubereiten.

Die beiden Stiftungen als Eigentümerinnen des neu entstehenden Unternehmens und ihre Identitäten sollen bestehen bleiben. Unter dem beabsichtigten gemeinsamen Dach werden zukünftig über 27.000 Mitarbeitende in über 100 sozialen Einrichtungen tätig sein. Es entsteht ein führendes freigemeinnütziges Krankenhaus-, Altenhilfe- und Gesundheitsunternehmen in Deutschland.

Ziel ist es, in den Versorgungsregionen die erste Wahl für die jährlich rund eine Million ambulanten und stationären Patientinnen und Patienten, mehreren tausend Bewohnerinnen und Bewohner, Gäste sowie Mitarbeitende zu sein. Beide Unternehmen ergänzen sich in vielfacher Hinsicht: überschneidungsfrei in den regionalen Versorgungsnetzwerken sowie verstärkend bei zentralen Aufgaben. Die komplementären Kompetenzen ermöglichen ein effizientes und schnelles Management der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitsmarkt, wie beispielsweise die schnell voranschreitende Digitalisierung oder die Vernetzung von stationärer und ambulanter Versorgung.

Die gemeinsamen franziskanischen Wurzeln beider Unternehmen bilden die christliche Wertebasis, um alle Anforderungen mit Professionalität, Nächstenliebe und Begeisterung anzunehmen und den Menschen dabei stets im Blick zu behalten.

Der Fallbericht zur Entscheidung des Bundeskartellamts trägt die Nummer B3-95/22.

Die Franziskus Stiftung
Die St. Franziskus-Stiftung Münster zählt zu den größten konfessionellen Krankenhausgruppen Deutschlands. Sie wird nach modernen Managementkonzepten geführt und verfolgt als private Unternehmensgruppe gemeinnützige Zwecke. Die Stiftung trägt Verantwortung für derzeit 15 Krankenhäuser sowie neun Behinderten- und Senioreneinrichtungen in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bremen. Darüber hinaus hält sie Beteiligungen u.a. an ambulanten Rehabilitationszentren, Pflegediensten und Hospizen. In den Einrichtungen der Franziskus Stiftung werden jährlich über 590.000 Menschen stationär und ambulant behandelt, in den Langzeiteinrichtungen etwa 1.000 Menschen betreut. 14.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für kranke, behinderte und alte Menschen. Den Stiftungsvorstand bilden Dr. Nils Brüggemann (Vorstandsvorsitzender), Dr. Daisy Hünefeld MBH, Vorstand.

Die Marienhaus-Gruppe
Die Marienhaus-Gruppe ist einer der größten christlichen Träger sozialer Einrichtungen in Deutschland. Rund 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen sich an über 50 Standorten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland tagtäglich um das Wohl der Menschen. Zur Gruppe gehören 11 Kliniken an 16 Standorten, 20 Einrichtungen für Menschen im Alter, 2 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, 3 stationäre und 10 ambulante Hospize, 8 Bildungseinrichtungen mit über 1.000 Auszubildenden sowie weitere 9 Einrichtungen. Die Marienhaus GmbH übernimmt dabei die Steuerung der gesamten Gruppe. Die Geschäftsführung liegt bei Dr. Jochen Messemer (Vorsitzender), Silvia Kühlem (Finanzen), Sebastian Spottke (Personal und Recht, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe).

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Marienhaus-Gruppe
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