10. November 2020

KGNW fordert die sofortige Aussetzung der Personaluntergrenzen

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hat ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass in den nächsten Wochen mit einem neuen Höchststand an Intensivpatienten auch in NRW zu rechnen sei. Da die hiesigen Krankenhäuser die zweite Welle der Pandemie unmittelbar bewältigen müssten, bittet die KGNW in einem Schreiben an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vom 04.11.2020, die Freihaltepauschalen dringend für ein weiteres halbes Jahr zu reaktivieren. Darüber hinaus fordert die KGNW die erneute Aussetzung der starren Pflegepersonaluntergrenzen und weist auf die Erfahrungen der vergangenen Monate hin, die gezeigt hätten, dass die Krankenhäuser die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedarfsgerecht einsetzen müssen. Um bei der Personalplanung flexibel auf den Anstieg der Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung reagieren zu können, müssten die starren Pflegepersonaluntergrenzen erneut ausgesetzt werden. Ein Festhalten an den Untergrenzen würde für die Krankenhäuser eine hohe Bürokratielast und hohe Sanktionen bedeuten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter großem Druck aussetzen.

Nur so lässt sich auch für die KGNW die sich abzeichnende Krisensituation auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen bewältigen und eine Überlastung des Gesundheitssystems abwenden. Daneben fordert die KGNW: Beibehaltung des verkürzten Zahlungsziels von fünf Tagen sowie Begrenzung der MDK-Prüfquote auch für das kommende Jahr auf fünf Prozent. Damit bekräftigt die KGNW ihr Statement vom 12.10.2020. Auf Bundesebene forderte die Deutsche Krankenhausgesellschaft in einer Pressemitteilung zur Situation der Krankenhäuser in der erneuten Corona-Welle ebenfalls schnelle Entscheidungen der Bundesregierung zur finanziellen Absicherung in der zweiten Welle. Sie begrüßte nochmals die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der ersten Lesung über das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vergangene Woche im Bundestag, dass kein Krankenhaus „wirtschaftlich einen Nachteil“ habe „dadurch, dass es in dieser Pandemie mithilft“. Gefordert wird, mit Wirkung zum 1. November die Ende September ausgelaufenen Instrumente des Rettungsschirms wieder in Kraft zu setzen und für das gesamte Jahr 2021 einen Ganzjahresschutzschirm zu schaffen, der alle Corona-bedingten, stationären und ambulanten Erlösausfälle und die unverändert hohen Infektionspräventionslasten der Krankenhäuser ausgleicht.