29. November 2021

Nach KGNW-Kritik: Tägliche Testpflicht für immunisierte Krankenhausbeschäftigte vorerst vom Tisch

© Lisa - stock.adobe.com Die bundesgesetzlich verordnete tägliche pauschale Testpflicht für das immunisierte Krankenhauspersonal ist vorerst vom Tisch. Nach heftiger Kritik seitens der Krankenhäuser, insbesondere auch der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) gegenüber dem NRW-Gesundheitsministerium, und der Ärzte sprach sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) am vergangenen Donnerstag auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen einstimmig für eine angemessene Begrenzung dieser Testungen aus. Die Regelung war am Tag zuvor mit den Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten. Daraufhin hatte sich gezeigt, dass die geplante tägliche Testung aller geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Krankenhaus nicht umsetzbar ist und – gerade angesichts der zunehmend angespannten Lage in den Kliniken – zu einer nicht zu stemmenden Mehrbelastung führt. Die KGNW, die viele empörte Anrufe und Nachrichten ihrer Mitglieder erhalten hatte, hatte errechnet, dass in den NRW-Krankenhäusern pro Tag bis zu 90.000 zusätzliche Tests benötigt würden, obwohl derzeit die Testverfügbarkeit sinke.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass die Maßnahme, neben den umgeimpften auch alle geimpften und genesenen Beschäftigten in einer Vielzahl medizinischer und pflegerischer Einrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen einmal täglich zu testen, über das Ziel hinausschieße. „Es ist auch mit Blick auf das begrenzte Testmaterial nicht zu vertreten. Diese Einrichtungen haben ohnehin strenge und bewährte Hygienekonzepte, so dass aus unserer Sicht eine zweimal wöchentliche Kontrolltestung der vollständig immunisierten Personen ausreichend ist.“ Die GMK forderte daher den Bundesgesetzgeber zu einer Klarstellung auf.

MAGS: zweimal wöchentliche Selbsttestung Immunisierter ausreichend

Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) teilte den zuständigen Behörden bereits per Erlass mit, „dass ihr Ermessen, das sie bei einem ordnungsbehördlichen Einschreiten stets haben, so anzuwenden ist, dass eine zweimal wöchentliche Selbsttestung immunisierter Beschäftigter ausreicht“. Diese Vorgehensweise hatten die Länder ebenfalls einstimmig beschlossen.

Aus Sicht des MAGS „bestehen keine Bedenken dagegen, wenn die Einrichtungen bis auf Weiteres die in der Gesetzesbegründung vorgesehene Regelung einer zweimal wöchentlichen Testung immunisierter Beschäftigter – auch durch Selbsttests in Eigenanwendung – umsetzen. Eine entsprechende Vorgehensweise ist von den zuständigen Behörden nicht zu beanstanden. (…) Für nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte bleibt es dagegen bei der täglichen Testpflicht.“ Die KGNW unterstützt diese Auffassung.

Für Besucher weiterhin pauschale Testpflicht

In dem Erlass stellte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ebenfalls klar, „dass bei Arztbesuchen für erforderliche Begleitpersonen (etwa von Kindern und Pflegebedürftigen) die gleichen Regelungen wie für die Patientinnen und Patienten selbst entsprechend anzuwenden“ seien. Diese Personen fielen also nicht unter die Besucherregelungen.

Krankenhausbesuche dagegen, ob geimpft, genesen oder ungeimpft, erfordern dagegen nach aktueller Gesetzeslage einen negativen Corona-Test.