19. Februar 2021
Zahlungsaufforderung nach „Jerusalema Dance Challenge“: Hoffnung keimt auf
Urheberrechte sind wichtig und ihre Einhaltung richtig. Dennoch entpuppen sie sich manchmal auch als „Spaßbremse“. Das erleben aktuell zahlreiche nordrhein-westfälische Krankenhäuser nach der „Jerusalema Dance Challenge“. Dabei tanzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum populären Lied des südafrikanischen Sängers Masters KG und verbreiten das Video viral. Eine willkommene Abwechslung inmitten der vielfältigen und kräftezehrenden Herausforderungen durch die Corona-Pandemie. Weltweit beteiligten sich viele Organisationen, Unternehmen und Institutionen. Problem: Warner Music hält die Rechte am Lied und macht sie nun massiv geltend. Der Konzern hat Briefe verschickt und fordert Lizenzgebühren. Sogar das Innenministerium NRW erhielt eine Zahlungsaufforderung und kam ihr zähneknirschend nach, da auch Polizeidienststellen mitgetanzt hatten. Ein solches Schreiben ist mittlerweile auch in einigen Kliniken gelandet. Doch hier keimt nun Hoffnung auf. Laut Süddeutscher Zeitung öffnet Warner Music den Corona-Helfern sein Herz: Danach wolle man „die jeweiligen Rahmenbedingungen des betreffenden Nutzers“ berücksichtigen und „unterschiedliche Preiskategorien“ anbieten, „auch rein symbolische Beträge“. Der Rechtsausschuss der DKG hat sich ebenfalls gerade mit dem Thema beschäftigt und sieht keine rechtliche Handhabe: Die Gründe zur Teilnahme an der Tanz-Aktion, nämlich Lebensfreude gegen die Pandemie zu setzen, hat keinen Einfluss auf die Frage der Urheberrechte.