17. Mai 2017
Klarstellung der DKG zu geplanten Pflegepersonaluntergrenzen
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am 17.05.2017 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zu den geplanten Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen Stellung genommen.
In ihrer Stellungnahme unterstützt die DKG das gesundheitspolitische Ziel der Koalition, die Personalsituation für die Pflege am Krankenhausbett zu verbessern und abzusichern, lehnt aber globale Vorgaben zu Personaluntergrenzen ab. Das Instrument der Pflegepersonaluntergrenzen sei ausschließlich für die Bereiche der Patientenversorgung vorzusehen, für die nachgewiesen werden kann, dass diese in besonderer Weise pflegesensitiv sind, definiert als pflegesensitive Fälle. Insofern können die Pflegepersonaluntergrenzen nur dort Anwendung finden, wo entsprechende pflegesensitive Fälle in maßgeblichem Umfang auch tatsächlich behandelt werden. Die Pflegepersonaluntergrenzen seien daher keine Anhaltszahlen, sondern nur für ein begrenztes Leistungs- und Patientenspektrum anzuwenden. Dies müsse für jedes Krankenhaus individuell anhand in der Vereinbarung festzulegender Kriterien überprüft werden, so die DKG-Position.
Die ausführliche Stellungnahme der DKG finden Sie hier: