22. Dezember 2014

Bundeskabinett beschließt Versorgungsstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2014 den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf einem hohen Niveau sowie eine gute Erreichbarkeit sicherzustellen.

Spezielle Anreize sollen dafür sorgen, dass Ärzte sich auch in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten niederlassen. Es sollen mehr medizinische Versorgungszentren entstehen und die Nachbesetzung von Arztpraxen in überversorgten Regionen soll nur dann erfolgen, wenn dies sinnvoll erscheint.

Im Rahmen des Entlassmanagements sollen die Krankenhäuser die Möglichkeit erhalten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und bei der Inanspruchnahme über die Terminservicestelle beim erweiterten Recht zur Verordnung ambulanter Leistungen den Vertragsärzten gleichgestellt werden.
Versicherte erhalten einen Anspruch auf eine Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen und haben Anspruch auf Krankengeld ab Gültigkeitsbeginn ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ein neu eingerichteter Innovationsfonds soll in den Jahren 2016 bis 2019 mit jährlich 300 Millionen Euro Innovationen in den Bereichen Versorgung und Versorgungsforschung fördern. Der Kreis der Antragsberechtigten wurde um die Landeskrankenhausgesellschaften erweitert.

Zudem gibt es neue Vorgaben zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse. Krankenhäuser, die eine solche neue Methode erbringen wollen, müssen an einer Erprobungsstudie teilnehmen.

Des Weiteren stellt der Gesetzentwurf nun klar, dass die Patientenorganisationen in den erweiterten Landesausschüssen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ein Mitberatungsrecht haben und die Informationspflicht der Nationalen Kontaktstelle unter anderem auch die Information über die Zugänglichkeit von Krankenhäusern für Menschen mit Behinderung umfasst.

Der voraussichtliche Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für Sommer 2015 geplant.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMG.