26. Mai 2014

Stellungnahmen des Bundesrates und der DKG zum „GKV-FQWG“

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 über den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag ist für Donnerstag, 5. Juni 2014, vorgesehen.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem

  • eine Öffnung des derzeitigen Einzugsverfahrens für die Zuzahlungen der Patienten bei stationärer Behandlung (s. Ziffer 1 der Stellungnahme),
  • ein Mitberatungsrecht der Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss im Bereich der Qualitätssicherung (Ziffer 2),
  • eine Risikoadjustierung für die vom neuen Qualitätsinstitut zu entwickelnden Qualitätsindikatoren und -vergleiche (Ziffer 3),
  • die Entwicklung von Methoden und Indikatoren zur Bewertung der Qualität von Krankenhausleistungen zur Unterstützung der Krankenhausplanung und die stärkere Einbindung der Länder in die Aufgaben des Qualitätsinstitutes (Ziffern 4, 5 und 6),
  • die Berücksichtigung der Datensätze von privat Krankenversicherten und Beihilfeberechtigten im Rahmen der klinischen Krebsregistrierung (Ziffer 9) sowie
  • die Streichung der gesetzlichen Vorgabe zur Einrichtung von Schlichtungsausschüssen auf der Landesebene (Ziffer 11).

Die abschließende Beratung des GKV-FQWG im Deutschen Bundestag (2./3. Lesung) wurde zwischenzeitlich auf Donnerstag, 5. Juni 2014 (13:50 Uhr – 14:35 Uhr) terminiert. Die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundestages findet somit am 04. Juni 2014 statt.

Die Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG“ und zu den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträgen am 21.05.2014 im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages finden Sie hier:

Stellungnahme

In ihrer Stellungnahme fordert die DKG auch weiteren, kurzfristigen gesetzlichen Handlungsbedarf:

  • eine Regelung zur Refinanzierung der durch die Neonatologie-Richtlinie des G-BA entstehenden Kosten,
  • die Streichung der ASV-Begrenzung auf schwere Verlaufsformen und eine Verbesserung der Übergangsregelungen,
  • Korrekturen beim Hygieneförderprogramm sowie
  • die Aufnahme der Landeskrankenhausgesellschaften in den Kreis der direkt Nutzungsberechtigten der beim DIMDI gespeicherten Daten.