26. Mai 2014
Stellungnahmen des Bundesrates und der DKG zum „GKV-FQWG“
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 über den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag ist für Donnerstag, 5. Juni 2014, vorgesehen.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem
- eine Öffnung des derzeitigen Einzugsverfahrens für die Zuzahlungen der Patienten bei stationärer Behandlung (s. Ziffer 1 der Stellungnahme),
- ein Mitberatungsrecht der Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss im Bereich der Qualitätssicherung (Ziffer 2),
- eine Risikoadjustierung für die vom neuen Qualitätsinstitut zu entwickelnden Qualitätsindikatoren und -vergleiche (Ziffer 3),
- die Entwicklung von Methoden und Indikatoren zur Bewertung der Qualität von Krankenhausleistungen zur Unterstützung der Krankenhausplanung und die stärkere Einbindung der Länder in die Aufgaben des Qualitätsinstitutes (Ziffern 4, 5 und 6),
- die Berücksichtigung der Datensätze von privat Krankenversicherten und Beihilfeberechtigten im Rahmen der klinischen Krebsregistrierung (Ziffer 9) sowie
- die Streichung der gesetzlichen Vorgabe zur Einrichtung von Schlichtungsausschüssen auf der Landesebene (Ziffer 11).
Die abschließende Beratung des GKV-FQWG im Deutschen Bundestag (2./3. Lesung) wurde zwischenzeitlich auf Donnerstag, 5. Juni 2014 (13:50 Uhr – 14:35 Uhr) terminiert. Die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundestages findet somit am 04. Juni 2014 statt.
Die Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG“ und zu den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträgen am 21.05.2014 im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages finden Sie hier:
In ihrer Stellungnahme fordert die DKG auch weiteren, kurzfristigen gesetzlichen Handlungsbedarf:
- eine Regelung zur Refinanzierung der durch die Neonatologie-Richtlinie des G-BA entstehenden Kosten,
- die Streichung der ASV-Begrenzung auf schwere Verlaufsformen und eine Verbesserung der Übergangsregelungen,
- Korrekturen beim Hygieneförderprogramm sowie
- die Aufnahme der Landeskrankenhausgesellschaften in den Kreis der direkt Nutzungsberechtigten der beim DIMDI gespeicherten Daten.