16. Februar 2009
Bundesrat verabschiedet KHRG
Der Bundesrat hat am 13. Februar 2009 das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) ohne Änderungen verabschiedet. Auf seiner nächsten Sitzung am 20. Februar 2009 berät der Bundesrat das von der Opposition, insbesondere der FDP kritisierte Konjunkturpaket II.
Der Bundesrat hat am 13. Februar 2009 das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) ohne Änderungen verabschiedet. Auf seiner nächsten Sitzung am 20. Februar 2009 berät der Bundesrat das von der Opposition, insbesondere der FDP kritisierte Konjunkturpaket II.
Im Zuge der Beratung des KHRG wurde vom Bundesrat u.a. ein Entschließungsantrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen und Rheinland-Pfalz angenommen. Danach soll die belegärztliche Tätigkeit sowohl nach dem alten Modell als auch nach dem neuen Honorarvertragsmodell spätestens ein Jahr nach Wirksamwerden der Neuregelung auf seine Wirkungen überprüft und gegebenenfalls eine Neuregelung initiiert werden.
In einer Pressemitteilung zur Verabschiedung des KHRG erklärte DKG-Geschäftsführer Georg Baum, dass das Gesetz finanzielle Erleichterung zur Bewältigung der massiv gestiegenen Personalkosten bringe. Ebenso wie die KGNW nannte er die Reform in Teilen aber auch enttäuschend. Tariflohnsteigerungen in Höhe von 4 Milliarden Euro sollten nur mit 1,35 Milliarden Euro teilweise kompensiert werden. DKG und Kassen-Spitzenverband müssten die exakte Höhe noch vereinbaren.
Der DKG-Geschäftsführer betonte außerdem, dass die Regierung mögliche Unklarheiten bei der Umsetzung schnell ausräumen müsse. Bereits zuvor hatten die KGNW und die DKG massive Forderungen nach einer Regelung zu den Vereinbarungen der Landesbasisfallwerte erhoben.
In einer Pressemitteilung zur Verabschiedung des KHRG erklärte DKG-Geschäftsführer Georg Baum, dass das Gesetz finanzielle Erleichterung zur Bewältigung der massiv gestiegenen Personalkosten bringe. Ebenso wie die KGNW nannte er die Reform in Teilen aber auch enttäuschend. Tariflohnsteigerungen in Höhe von 4 Milliarden Euro sollten nur mit 1,35 Milliarden Euro teilweise kompensiert werden. DKG und Kassen-Spitzenverband müssten die exakte Höhe noch vereinbaren.
Der DKG-Geschäftsführer betonte außerdem, dass die Regierung mögliche Unklarheiten bei der Umsetzung schnell ausräumen müsse. Bereits zuvor hatten die KGNW und die DKG massive Forderungen nach einer Regelung zu den Vereinbarungen der Landesbasisfallwerte erhoben.