10. März 2006
Wichtige Chance zur Korrektur der Schieflage im Arzneimittelspargesetz
10.03.2006 - KGNW und DKG begrüßen den Bundesratsbeschluss, das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz im Vermittlungsausschuss erneut zu beraten, als wichtige Chance zur Korrektur der Schieflage im Arzneimittelspargesetz.
Die Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben den Beschluss des Bundesrates, das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erneut zu beraten, begrüßt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei eine wichtige Chance zur Korrektur der Schieflage im Arzneimittelspargesetz.
In einer Pressmitteilung bekräftigt die DKG in Übereinstimmung mit der KGNW ihre Kritik am AVWG. Das Gesetz sehe eine kontraproduktive Streichung von Naturalrabatten für apothekenpflichtige Arzneimittel vor. Naturalrabatte seien hingegen von entscheidender Bedeutung für eine kostenbewusste Unternehmensführung der Kliniken. Ein Verbot von Naturalrabatten bedeute einen Ausgabenschub für die Krankenhäuser und letztlich für die Gesetzliche Krankenversicherung. Grund sei die Tatsache, dass die bisher über Naturalrabatte realisierten Einsparungen der Kliniken nicht mehr zu 100 Prozent an die Krankenkassen weiter gegeben werden könnten.
Die DKG betonte, dass ein Gewinn bei den Krankenhausapotheken im Gegensatz zu den öffentlichen Apotheken niemals entstanden sei. Insofern sei eine Differenzierung des Naturalrabattverbots zwingend notwendig.
Das Gesetz ist zustimmungsfrei und kann vom Bundesrat letztlich nur aufgehalten, aber nicht verhindert werden. Dennoch muss mit Änderungen im Vermittlungsverfahren gerechnet werden. Diese können sogar über die bisherigen Anrufungsgründe wie Streichung der neuen Kriterien der Festbetragsgruppenbildung, die Ablehnung der massiven Absenkung der Festbeträge in den Stufen 2 und 3 sowie die ersatzlose Streichung des gesamten Bereichs Bonus-Malus und Tagestherapiekosten hinausgehen.
Die KGNW hatte im bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens in einem Schreiben die nordrhein-westfälischen Bundestagsabgeordneten aufgefordert, dem AVWG-Entwurf aufgrund der mit diesem Gesetz verbundenen hohen finanziellen Belastungen nicht zu zustimmen. Diese Haltung hat die KGNW vor der heutigen Bundesratssitzung gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ausdrücklich bekräftigt und gleichzeitig an den NRW-Gesundheitsminister appelliert, im Bundesrat einen Antrag von Sachsen Anhalt zu unterstützen, zum AVWG den Vermittlungsausschuss anzurufen.