20. Februar 2006
EU-Parlament stimmt entschärfter EU-Dienstleistungsrichtlinie zu
20.02.2006 - Das EU-Parlament hat in erster Lesung dem Entwurf der umstrittenen EU-Dienstleistungsrichtlinie ohne dem sogenannten Herkunftslandprinzip zugestimmt.
Das Europäische Parlament hat nach zweijährigen Beratungen in erster Lesung dem Entwurf der umstrittenen EU-Dienstleistungsrichtlinie zugestimmt. Der Entwurf ist deutlich entschärft worden; so wurde das sogenannte Herkunftslandsprinzip gestrichen.
Durch den veränderten Entwurf soll zukünftig gewährleistet werden, dass die Anbieter von Dienstleistungen in einem anderen EU-Staat die Gesetze des Landes einhalten, in dem diese Dienstleistungen ausgeführt werden, und nicht die ihres eigenen Landes. Im Gegenzug sollen die EU-Staaten verpflichtet werden, in anderen Mitgliedsländern zugelassenen Dienstleistern ihren Markt zu öffnen. Ziel bleibt es, Hindernisse für den freien Verkehr von Dienstleistungen zu beseitigen und einen Binnenmarkt für Dienstleistungen zu schaffen. Das Parlament stellte klar, dass das nationale Arbeits- und Sozialrecht auch weiterhin gilt.
Die Neuregelung soll selbstständig tätigen Dienstleistern, etwa Handwerkern, Unternehmensberatern oder Übersetzern, die Ausübung ihrer Tätigkeit überall in der EU erleichtern. Es sollen aber auch zahlreiche Bereiche ausgeschlossen werden z. B. Verkehr, audiovisuelle Dienstleistungen, soziale Dienste wie Kinder- oder Altenbetreuung, Sicherheitsdienste, Gesundheit und Glücksspiele. Auch für "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ soll die Marktöffnung nicht gelten. Die Vorlage geht nun zurück an Kommission und Ministerrat.
In einer Sachverständigen-Anhörung des Gesundheitsausschusses des deutschen Bundestages hatte sich am 1. Juni 2005 in Berlin die große Mehrheit der Experten dafür ausgesprochen, den Gesundheitsbereich aus der geplanten Liberalisierung der Dienstleistungen herauszunehmen. Auch in den Sachverständigen-Anhörungen des Bundestags-Rechtsausschusses und des Wirtschaftsausschusses hatten Experten den ursprünglichen Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie kritisch gesehen. Auf Kritik war hier insbesondere das Herkunftslandprinzip gestoßen mit der Begründung eine wirkungsvolle Berufsaufsicht sei ebenso schwer möglich wie allgemein die Überwachung und Durchsetzung von Qualitätssicherungssystemen.