03. November 2005
Absenkung der Veränderungsrate droht
Absenkung der Veränderungsrate droht
Nach aktuellen vorliegenden Informationen aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) ist voraussichtlich nach Abschluss der laufenden Koalitionsverhandlungen bzw. Bildung einer neuen Bundesregierung mit einer Verringerung der bereits bekannt gegebenen Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V (Grundlohnsummenveränderung je Mitglied) von + 0,83 Prozent auf + 0,63 Prozent (West) zu rechnen.
Begründet wird dies mit einer statistisch bedingten Erhöhung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied durch die im Rahmen der Hartz IV-Regelungen teilweise vorgenommene Umwandlung von bisherigen Mitgliedschaftsverhältnissen zu Familienversicherungen. Eine Darstellung der Grundlohnsummenveränderung je Versicherten würde im Gegensatz zur Veränderungsrate je Mitglied zu der deutlichen Absenkung von + 0,83 Prozent auf + 0,63 Prozent für Westdeutschland führen. Zur Sicherstellung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität hält das BMGS daher eine Orientierung an der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen je Versicherten für sachgerecht.
Abschätzung der voraussichtlichen Veränderung der Personal- und Sachkosten in 2006 / aktualisierte Prognose für das Jahr 2005
Erste Abschätzungen der DKG zur voraussichtlichen Entwicklung der Personal- und Sachkosten für das Jahr 2006 sowie eine aktualisierte Prognose für das Jahr 2005 werden voraussichtlich in der kommenden Woche bekannt gegeben werden. Dabei wird die Abschätzung einer voraussichtlichen Personalkostensteigerung - soweit aktuell ersichtlich - keine krankenhausindividuellen Auswirkungen der TVöD-Umstellung, struktureller Effekte sowie der Änderungen in der Zusatzversorgung beinhalten.
Die Abschätzung einer voraussichtlichen Sachkostensteigerung wird wegen eines fehlenden Sachkostenindex für Krankenhäuser voraussichtlich auf dem Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller Privathaushalte sowie auf den Angaben der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute beruhen.
Über die endgültigen Berechnungsergebnisse wird die KGNW ihre Mitglieder aktuell per Rundschreiben informieren.