20. Oktober 2005
Ärzteforderung nach 30 Prozent Gehaltssteigerung abwegig
20.10.2005 Warnstreiks von Krankenhausärzten sind ein grundlegend falsches Signal für den sozialen Frieden im Krankenhaus
20.10.2005 – Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben die Warnstreiks von Krankenhausärzten als grundlegend falsches Signal für den sozialen Frieden im Krankenhaus bezeichnet. Die DKG betonte in einer Pressemitteilung, die von der KGNW inhaltlich voll mitgetragen wird, dass die Forderung der Ärztegewerkschaft Marburger Bund nach 30 Prozent Gehaltssteigerung vor dem Hintergrund der unzureichenden Finanzausstattung der Kliniken völlig abwegig sei. Dies würde aufgrund der gesetzlich begrenzten Krankenhausbudgets zwangsläufig zu Lasten der übrigen Beschäftigten in den Krankenhäusern gehen. Dies müsste auch dem Marburger Bund bewusst sein. Gleichzeitig wurde die Forderung der Krankenhäuser nach einer vollumfänglichen gesetzlichen Refinanzierung von Gehaltssteigerungen.
Die DKG reagierte mit ihrer Pressemitteilung auf die bundesweiten Protestaktionen, zu denen der Marburger Bund seine Mitglieder am 19. Oktober 2005 aufgerufen hatte. In Nordrhein-Westfalen fand die landesweite Aktion in Düsseldorf mit einem Protestmarsch und einer anschließenden Kundgebung vor dem Landtag statt.
Mit Befremden wurde von KGNW und DKG zur Kenntnis genommen, dass der Marburger Bund den Abschluss des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) ablehnt. Bei den für die Krankenhausärzte vereinbarten Gehältern sei zuvor der vom Marburger Bund in den Tarifverhandlungen erhobenen Forderung nach einer höheren Entgeltgruppe voll entsprochen worden. Mit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 nähmen die Krankenhausärzte eine herausgehobene Stellung gegenüber anderen Akademikern ein, deren Einstiegsentgelt sich nach der niedrigeren Entgeltgruppe 13 bemisst.
Der Marburger Bund wurde in der Pressemitteilung aufgefordert, zu den gemeinsamen Ergebnissen der Einigung der Tarifvertragsparteien vom 9. Februar 2005 in Potsdam zurückzukehren und den TVöD abzuschließen. Insbesondere die darin enthaltenen Regelungen zum Bereitschaftsdienst seien in erster Linie in Absprache mit dem Marburger Bund im Hinblick auf die Ärztinnen und Ärzte so vereinbart worden. Damit unterstützen KGNW und DKG, die selbst nicht Tarifvertragspartner sind, die Position der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Beide Krankenhausgesellschaften unterstrichen den Grundsatz der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes „Ein Betrieb – Ein Tarifvertrag“. Demzufolge sei der TVöD auch auf die Mitglieder des Marburger Bundes anzuwenden. Dies gelte auch für die Regelungen zum Bereitschaftsdienst. Örtlich oder auf landesbezirklicher Ebene seien Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund hierzu weder geboten noch erforderlich.
In der Pressemitteilung wurde außerdem daraufhin gewiesen, dass die Gehaltssituation der Krankenhausärzte keinesfalls schlecht sei wie vielfach in der Öffentlichkeit dargestellt. Dies zeige eine aktuell veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Danach lag sowohl das durchschnittliche Nettoeinkommen als auch der Stundenlohn jüngerer Klinikärzte im Jahr 2002 über dem von sonstigen Akademikern. Aus den amtlichen Statistiken ließ sich keine Benachteiligung junger Klinkärzte ableiten. Der Arztberuf wird weiterhin als pekuniär attraktiv eingestuft. KGNW und DKG stimmen darin überein, dass sich die Einstiegsgehälter deutscher Klinikärzte auch im internationalen Vergleich behaupten können. Innerhalb Europas lägen die Einstiegsgehälter in Frankreich, Dänemark und Irland unterhalb – in Großbritannien und den Niederlanden oberhalb des deutschen Niveaus.