15. März 2005

DMP - Allgemeine Informationen

Disease-Management-Programme (DMP's) sind strukturierte Behandlungsprogramme und sollen dazu beitragen, die medizinische Versorgung von chronisch Kranken anhand einer evidenzbasierten Medizin zu verbessern. Hierzu müssen die Programme gesetzlich festgelegten Qualitätskriterien entsprechen. Für die Prüfung und Zulassung der einzelnen DMP's ist dabei das Bundesversicherungsamt (BVA) zuständig.

Die Bundesregierung hat durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung die gesetzlichen Grundlagen für Disease-Management-Programme geschaffen. Die hierbei vom Gesetzgeber mit der Einführung der DMP gleichzeitig verknüpften Zielsetzungen wie z.B.:

  • Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker,
  • Förderung der evidenzbasierten Medizin,
  • Änderung des Risikostrukturausgleichs,

stellten und stellen eine enorme Herausforderung für alle Beteiligten aufgrund mangelnder diesbezüglicher Vorerfahrungen dar.

Zwischenzeitlich sind bundesweit bereits über eine Million chronisch kranker Menschen in eines der angebotenen DMP's eingetragen.

In Nordrhein-Westfalen sind bislang drei Disease-Management-Programme in den beiden Landesteilen – Nordrhein und Westfalen-Lippe – in Umsetzung, welche verschiedene landesteilbezogene Merkmale der inhaltlichen Ausgestaltung aufweisen.

Hierbei handelt es sich um die DMP's:

  • Brustkrebs,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • Koronare Herzkrankheit (KHK).

Weitere DMP's (Diabetes mellitus Typ 1 und COPD/Asthma Bronchiale) zur Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker Patientinnen und Patienten in NRW werden demnächst folgen und auch hierbei wird der stationäre Sektor als wichtiger Leistungserbringer bei der Behandlung dieser Erkrankungen seine hohe Fachkompetenz einbringen.

Nähere Informationen (z.B. Verträge) zu den einzelnen DM-Programmen in Nordrhein-Westfalen können Sie im Mitgliederservice der KGNW abrufen.