Aktuelles

KGNW-Nachrichten, Termine und Stellenangebote auf einen Blick.

Geschäftsstelle

Erfahren Sie mehr über Ansprechpartner und Aufgabengebiete.

Zahlen, Daten, Fakten

Statistische Entwicklung der NRW-Krankenhäuser im Überblick.

Kontakt

Ihr direkter Draht zu uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Nachrichten

Klinik Rundschau

Klinik Rundschau

mehr

Organspende

Organspende

mehr

Termine

13.-14.06.2012:
Einführung in HL7 Version 3 -CDA Dokumentemehr

19.06.2012:
Grundlagen der Telemedizinmehr

02.07.2012:
Der Betrieb von Software als Medizinprodukt (2)mehr

Sie sind hier: Startseite > Presse > Pressemitteilungen

Veränderungsrate für das Jahr 2011

22.09.2010

Düsseldorf, 22.09.2010 - Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen je Mitglied bekannt gegeben. Die Veränderungsrate 2011 beträgt im gesamten Bundesgebiet +1,15%.

Grundsätzlich ist die Veränderungsrate für die Vereinbarung der landesweit geltenden Basisfallwerte, für die Vereinbarung des einheitlichen Basisfallwertes und des einheitlichen Basisfallwertkorridors (§ 10 Abs. 9 KHEntgG) sowie für die Vereinbarung des Gesamtbetrags (§ 6 Abs. 1 BPflV) maßgeblich. Entsprechend dem Referentenentwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) soll in den Jahren 2011 und 2012 jedoch nur die halbierte Veränderungsrate zur Anwendung kommen. Mit der Umsetzung dieser Kürzungsmaßnahme wird der ohnehin höchst problematische Rationalisierungsdruck in den Krankenhäusern massiv verstärkt und die Kliniken können durch das mit der Halbierung der Veränderungsrate verbundene Sparpaket ihre tariflichen und sozialbeitragsbedingten Personalkostensteigerungen weiterhin nicht ansatzweise refinanzieren.