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KGNW informierte über Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in NRW

11.05.2009

Düsseldorf, 11. Mai 2009 - Bei der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in den Krankenhäusern Nordrhein-Westfalens kommt den Wirtschaftsprüfern aufgrund der Testierung eine besondere Bedeutung zu. Für einen reibungslosen Ablauf der Mittelvergabe sollten die Wirtschaftsprüfer frühzeitig in das Verfahren vor Ort einbezogen werden. Dies war ein zentrales Ergebnis der KGNW-Informationsveranstaltung zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in NRW am 8. Mai 2009 im Radisson SAS Hotel in Düsseldorf.

Nach der Begrüßung durch KGNW-Geschäftsführer Richard Zimmer erläuterten Arndt Winterer, Gruppenleiter im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), und Monika Roßbach, Referentin im MAGS, den über 300 Teilnehmern die Vorgaben zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes. Im Anschluss informierte Birgitta Lorke, BDO Deutsche Warentreuhand AG, über die Vorgaben des Investitionsförderungsgesetzes aus Sicht der Wirtschaftsprüfer. In einer abschließenden Podiumsdiskussion mit Dr. Dorothea Prütting, Abteilungsleiterin Gesundheit des MAGS, und Arndt Winterer, sowie den Wirtschaftsprüfern Birgitta Lorke und Dr. Heinz-Joachim Koch, Solidaris Revisions-GmbH, wurde den Teilnehmern die Möglichkeit zu individuellen Fragen gegeben.

Die KGNW wird ihre Mitglieder in den nächsten Tagen per Rundschreiben über die Ergebnisse der KGNW-Veranstaltung informieren und detaillierte Informationen zur Verfügung stellen.

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Richard Zimmer, Krankenhausgesellschaft NRW; Dr. Heinz-Joachim Koch, Solidaris Revisions-GmbH; Birgitta Lorke, BDO Deutsche Warentreuhand AG; Dr. Dorothea Prütting, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales; und Arndt Winterer, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales(v.l.n.r.)


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