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Auflegung eines Sonderprogramms für investive Maßnahmen in den Krankenhäusern

19.12.2008

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum KHRG haben DKG und KGNW mehrfach ein Sonderprogramm für investive Maßnahmen in den Krankenhäusern gefordert. Im Zuge der intensiven Beratungen der Bundesregierung über Möglichkeiten und Konzepte konjunkturstabilisierender investiver Maßnahmen, die auch am 18. Dezember 2008 in einem Gespräch der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erörtert wurden, hat die KGNW in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten sowie den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW auf die Bedeutung dieser konjunkturstabilisierender investiver Maßnahmen hingewiesen. In diesem Schreiben wurde zudem deren Bedeutung insbesondere auch für die Attraktivität von Arbeitsplätzen in innovativen und leistungsstarken Gesundheitsunternehmen in Nordrhein-Westfalen sowie der Multiplikatorenwirkung investiver Mittel zum Wohl der Patienten betont.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte zuvor ebenfalls Bund und Länder unter dem Hinweis, dass in kaum einem anderen Bereich wie im Krankenhauswesen die öffentliche Investitionsförderung einen so starken Wachstums- und Konjunkturschub bei zugleich hohem sozialem Nutzen bewirken kann, aufgerufen, die Krankenhäuser in das Konjunkturprogramm einzubeziehen.

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