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Gesundheitsreform: Länder fordern Nachbesserungen

19.12.2006

Nach dem Votum des Bundesrats am 15. Dezember 2006 soll der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser für die gesetzlichen Krankenkassen gestrichen werden.

In der Bundesratsdebatte zur Gesundheitsreform am 15. Dezember 2006 forderten einige Bundesländer in mehr als 100 Änderungsträgen massive Nachbesserungen. Beim Krankenhausbereich soll nach dem Votum der Länder der Sanierungsbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen durch die Krankenhäuser gestrichen werden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KGNW begrüßen die Ablehnung des Sanierungsbeitrags durch die Länderkammer als richtungsweisendes Bekenntnis für die flächendeckende, qualifizierte stationäre Versorgung der Bevölkerung. Dies eröffne die Chance für eine grundlegende Überarbeitung der Gesundheitsreform.

Neben der Streichung des Krankenhaus-Sonderopfers müsse jetzt in einem umfassenden Nachbesserungsprozess die Weiche von einem zunehmend staatlich-zentralistischen hin zu einem selbstorganisierten, innovationsoffenen Gesundheitssystem umgelegt werden. Die Kliniken brauchten hinsichtlich ihrer zukünftigen finanziellen Planungen schnell Klarheit, so die Krankenhausgesellschaften.

Weiterhin sollen die Regelungen für die private Krankenversicherung erst 2009 statt wie geplant 2008 in Kraft treten - zeitgleich mit dem Start des Gesundheitsfonds. Die geplanten Kürzungen von 100 Millionen Euro bei Rettungs- und Krankenfahrtenlehnen lehnen die Länder ebenso ab wie ein Höchstpreissystem bei Arzneimitteln.