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Arzneimittelspargesetz tritt am 1. Mai 2006 in Kraft

10.04.2006

10.04.2006 - In der Sitzung des Bundesrates vom 7. April 2006 erfolgte kein Einspruch zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG). Damit wird das Gesetz ohne weitere Befassung durch den Bundestag zum 1. Mai 2006 in Kraft treten.

Nachdem am 5. April 2006 der Vermittlungsausschuss ohne Ergebnis zum AVWG tagte, ging der Gesetzentwurf am 7. April 2006 unverändert erneut in den Bundesrat.
Die Krankenhäuser sind speziell von zwei Regelungen des AVWG betroffen. Zum einen kommt es zum Verbot von Naturalrabatten für Krankenhausapotheken und zum anderen zur Absenkung der Veränderungsrate von 0,83 Prozent auf 0,63 Prozent aufgrund einer Umstellung von einem Mitglieder- auf einen Versichertenbezug bei der Berechnung.

Als Anlage erhalten Sie die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit nebst einer Zusammenfassung des BMG zu den wesentlichen Regelungen des AVWG.