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Landesweiter Basisfallwert durch Bezirksregierung genehmigt

25.07.2005

Die Bezirksregierung Arnsberg hat der KGNW den Genehmigungsbescheid des ersten landesweiten Basisfallwert für das Jahr 2005 zugesandt.

WICHTIG: Weitere Informationen für KGNW-Mitglieder im geschützten Bereich / Rundschreiben Nr. 228/2005.
Den Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zum ersten landesweiten Basisfallwert für das Jahr 2005 hat die KGNW am 25. Juli 2005 erhalten.

Mit Bescheid vom 19. Juli 2005 hat die Bezirksregierung Arnsberg gem. § 14 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) für das Land Nordrhein-Westfalen den ersten landesweit geltenden Basisfallwert nach § 10 KHEntgG in Höhe von 2.679,80 Euro genehmigt. Der Landesbasisfallwert war von der Schiedsstelle-KHG Westfalen-Lippe, Dortmund, mit Schiedsspruch am 1. Juni 2005 aufgrund § 13 KHEntgG fest gesetzt worden.

Damit wurde dem Antrag der AOK Westfalen-Lippe vom 17. Juni 2005, der zugleich im Namen der AOK Rheinland, des BKK-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, der vereinten IKK, der IKK Nordrhein, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Nordrhein-Westfalen, der Bundesknappschaft Bochum und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. – Landesausschuss Nordrhein-Westfalen – ergangen ist, stattgegeben.

Damit stehen der Genehmigung der örtlichen Budgetvereinbarungen nunmehr keine Hindernisse entgegen, da selbst eine ggf. von einer der Vertragsparteien auf Landesebene erhobene Klage gem. § 14 Abs. 4 Satz 2 KHEntgG keine aufschiebende Wirkung hätte.