05. Mai 2022

„NRW inklusiv“: Neuer Aktionsplan mit wichtigen Schritten

© Robert Kneschke - stock.adobe.com Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat am 29. April 2022 den neuen Aktionsplan „NRW inklusiv“ veröffentlicht. Darin sind insgesamt 177 politische Maßnahmen, mit denen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) gefördert werden soll, enthalten. Der Plan führt sowohl laufende als auch geplante Maßnahmen auf. Er beschreibt die aktuelle inklusionspolitische Situation im Land und stellt klare nächste Schritte und Ziele auf. Die Zielperspektive einer inklusiven Gesellschaft geht zurück auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die durch die Ratifizierung im Jahr 2009 zu geltendem Recht in Deutschland wurde. Der Aktionsplan führt die ursprüngliche Planung „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ aus dem Jahr 2012 fort.

Der inhaltliche Kern des neuen Aktionsplans ist in acht Handlungsfelder gegliedert: Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Arbeit und materielle Lebenssituation, Wohnen, öffentlicher Raum und Mobilität, Selbstbestimmung und Schutz der Person, Freizeit, Kultur und Sport sowie politische und zivilgesellschaftliche Partizipation. Im Bereich „Gesundheit und Gesundheitsversorgung“ werden auch Weiterentwicklungen in der Krankenhausversorgung berichtet.

Für Patientinnen und Patienten mit Behinderungen kann eine stationäre Behandlung besonders herausfordernd sein. Zu den Initiativen gehört daher auch die Kostenübernahme für die Assistenz für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus, die der Bundestag und der Bundesrat im Sommer 2021 beschlossen hatten. Je nach Einzelfall teilen sich jetzt die gesetzliche Krankenversicherung und die Eingliederungshilfe die entstehenden Kosten. Die seit Langem bestehende ungeklärte Kostenträgerschaft hatte oft zu Konflikten geführt. Endlich können vertraute Menschen eine Patientin oder einen Patienten mit Behinderung in die Klinik begleiten und diese dort unterstützen.

Auch die Mitarbeitenden der Gesundheitsberufe sollen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Wahrnehmung der Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten mit Behinderungen sensibilisiert werden. Dafür haben die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW in Kooperation mit der Agentur Barrierefrei NRW das Praxishandbuch „KSL.Konkret #4 – Vielfalt Pflegen“ erarbeitet. Das Handbuch enthält Fachwissen und praktische Empfehlungen für die barrierefreie Kommunikation. So sollen Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen beseitigt werden.

In die Umsetzung des Aktionsplans sind alle Ressorts der Landesregierung eingebunden. In den kommenden Jahren soll laufend überprüft werden, wie weit die Maßnahmen umgesetzt sind und ob der Plan weiterhin aktuell ist. Bei der Erstellung waren alle Mitglieder des Inklusionsbeirats NRW eingebunden, insbesondere die Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen. Zudem war das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), das das Land seit einigen Jahren bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begleitet, beteiligt.