Zeitmeinungsverfahren gemäß § 27b Abs. 2 SGB V
Mit der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL), die am 07.12.2018 in Kraft getreten ist, haben gesetzlich Versicherte vor bestimmten geplanten Eingriffen künftig einen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.Auf der Internetseite der KGNW sowie auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) finden Sie Informationen zum Zweitmeinungsverfahren sowie zum Genehmigungsverfahren für interessierte Ärztinnen und Ärzte.