DeQS-Verfahren Mammachirurgie
(ehemals QSKH-Verfahren 18/1 Mammachirurgie)
Mit dem G-BA Beschluss vom 16.07.2020 wurden die themenspezifischen Bestimmungen zum DeQS Verfahren 9 „Mammachirurgie QS MC“ beschlossen. Das Verfahren entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren 18/1 Mammachirurgie und betrachtet die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs in Bezug auf eine adäquate Diagnostik und Behandlung.
Die Qualitätsindikatoren dieses QS-Verfahrens beziehen sich auf prätherapeutische Maßnahmen, intraoperative Untersuchungen und operative Eingriffe an den Lymphknoten sowie auf den zeitlichen Abstand zwischen Diagnose und Operation. Die Indikatoren im Erfassungsjahr 2021 sind unverändert geblieben, d.h. sie entsprechen den im Erfassungsjahr 2020 unter der QSKH-RL erhobenen Indikatoren.
Die dokumentationspflichtigen Datensätze einschließlich Überliegerfälle aus dem Jahr 2020 (in 2020 aufgenommene und in 2021 entlassene Patienten) des Verfahrens QS MC werden quartalsweise (erstmals zum 15. Mai 2021, 15. August 2021, 15. November 2021 und 28. Februar 2022) an die DAS-KH bei der KGNW (xmldaten@bqs-institut.de) übermittelt. Abgabefrist für die Ganzjahresdaten sowie für die Sollstatistik zum Erfassungsjahr 2021 ist der 15.03.2022.
Weitere Informationen zum Verfahren QS MC finden sich auf der Website des IQTIG.
(ehemals QSKH-Verfahren 18/1 Mammachirurgie)
Mit dem G-BA Beschluss vom 16.07.2020 wurden die themenspezifischen Bestimmungen zum DeQS Verfahren 9 „Mammachirurgie QS MC“ beschlossen. Das Verfahren entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren 18/1 Mammachirurgie und betrachtet die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs in Bezug auf eine adäquate Diagnostik und Behandlung.
Die Qualitätsindikatoren dieses QS-Verfahrens beziehen sich auf prätherapeutische Maßnahmen, intraoperative Untersuchungen und operative Eingriffe an den Lymphknoten sowie auf den zeitlichen Abstand zwischen Diagnose und Operation. Die Indikatoren im Erfassungsjahr 2021 sind unverändert geblieben, d.h. sie entsprechen den im Erfassungsjahr 2020 unter der QSKH-RL erhobenen Indikatoren.
Die dokumentationspflichtigen Datensätze einschließlich Überliegerfälle aus dem Jahr 2020 (in 2020 aufgenommene und in 2021 entlassene Patienten) des Verfahrens QS MC werden quartalsweise (erstmals zum 15. Mai 2021, 15. August 2021, 15. November 2021 und 28. Februar 2022) an die DAS-KH bei der KGNW (xmldaten@bqs-institut.de) übermittelt. Abgabefrist für die Ganzjahresdaten sowie für die Sollstatistik zum Erfassungsjahr 2021 ist der 15.03.2022.
Weitere Informationen zum Verfahren QS MC finden sich auf der Website des IQTIG.