DeQS-Verfahren Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen
Das QS-Verfahren Herzchirurgie der QSKH-Richtlinie ist durch den G-BA Beschluss vom 20.06.2019 zum 01.01.2020 durch das weiterentwickelte Verfahren Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK) ersetzt worden und als bundesbezogenes sektorspezifisches stationäres QS-Verfahren in der DeQS-RL geregelt. Daraus folgt, dass die Verantwortlichkeiten für das Stellungnahmeverfahren und die Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 17 DeQS-RL dem IQTIG und dem Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA obliegen.
In diesem QS-Verfahren werden offen-chirurgische Herzoperationen bei Verengungen der Herzkranzgefäße sowie kathetergestützte oder offen-chirurgische Operationen an den Herzklappen der linken Herzkammer (Aortenklappe, Mitralklappe) betrachtet. Dabei wird sowohl die Qualität während des Krankenhausaufenthalts als auch der Zeitraum nach der Operation (postoperativ) analysiert. Es wird vor allem das Auftreten möglicher Komplikationen, notwendiger erneuter Eingriffe und Todesfälle erfasst. Die Analyse wird nach den folgenden acht Auswertungsmodulen getrennt durchgeführt:
isolierte Koronarchirurgie
kombinierte Koronar- und Herzklappenchirurgie
kathetergestützte isolierte Aortenklappenchirurgie
offen-chirurgische isolierte Aortenklappenchirurgie
kathetergestützte isolierte Mitralklappeneingriffe
offen-chirurgische isolierte Mitralklappeneingriffe
kombinierte Herzklappenchirurgie
kathetergestützte kombinierte Herzklappeneingriffe
Gegenstand des QS-Verfahrens QS KCHK sind stationär durchgeführte Eingriffe bei Patientinnen und Patienten, die über 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind. Für das Verfahrensjahr 2020 wurden keine Sanktionen bei fehlender Dokumentation festgelegt.
Die Datenannahmestelle Krankenhaus bei der KGNW nimmt die Datensätze des DeQS-Verfahrens QS KCHK entgegen. Dokumentationspflichtige Datensätze senden Sie an: xmldaten@bqs-institut.de
Weitere Informationen zum Verfahren QS KCHK finden sich auf der Website des IQTIG.
Das QS-Verfahren Herzchirurgie der QSKH-Richtlinie ist durch den G-BA Beschluss vom 20.06.2019 zum 01.01.2020 durch das weiterentwickelte Verfahren Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK) ersetzt worden und als bundesbezogenes sektorspezifisches stationäres QS-Verfahren in der DeQS-RL geregelt. Daraus folgt, dass die Verantwortlichkeiten für das Stellungnahmeverfahren und die Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 17 DeQS-RL dem IQTIG und dem Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA obliegen.
In diesem QS-Verfahren werden offen-chirurgische Herzoperationen bei Verengungen der Herzkranzgefäße sowie kathetergestützte oder offen-chirurgische Operationen an den Herzklappen der linken Herzkammer (Aortenklappe, Mitralklappe) betrachtet. Dabei wird sowohl die Qualität während des Krankenhausaufenthalts als auch der Zeitraum nach der Operation (postoperativ) analysiert. Es wird vor allem das Auftreten möglicher Komplikationen, notwendiger erneuter Eingriffe und Todesfälle erfasst. Die Analyse wird nach den folgenden acht Auswertungsmodulen getrennt durchgeführt:
Gegenstand des QS-Verfahrens QS KCHK sind stationär durchgeführte Eingriffe bei Patientinnen und Patienten, die über 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind. Für das Verfahrensjahr 2020 wurden keine Sanktionen bei fehlender Dokumentation festgelegt.
Die Datenannahmestelle Krankenhaus bei der KGNW nimmt die Datensätze des DeQS-Verfahrens QS KCHK entgegen. Dokumentationspflichtige Datensätze senden Sie an: xmldaten@bqs-institut.de
Weitere Informationen zum Verfahren QS KCHK finden sich auf der Website des IQTIG.