DeQS-Verfahren Karotis-Revaskularisation
(ehemals QSKH-Verfahren 10/2 Karotis-Revaskularisation)
Mit dem G-BA Beschluss vom 16.07.2020 wurden die themenspezifischen Bestimmungen zum DeQS-Verfahren Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS) beschlossen. Das Verfahren entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren 10/2. Gegenstand des Verfahrens sind Eingriffe zur Verbesserung des Blutflusses an der Halsschlagader (Karotis-Revaskularisation). Erfasst werden sowohl offen-chirurgische als auch kathetergestützte Eingriffe. Diese Eingriffe werden als „Indexeingriffe“ bezeichnet.
Die Qualitätsindikatoren dieses QS-Verfahrens richten sich auf die Indikationsstellung, auf schwere Komplikationen (Schlaganfall oder Tod) im zeitlichen Umfeld des Eingriffs sowie die postprozedurale fachneurologische Untersuchung. Die Indikatoren im Erfassungsjahr 2021 sind unverändert geblieben, d.h. sie entsprechen den im Erfassungsjahr 2020 unter der QSKH-RL erhobenen Indikatoren.
Die dokumentationspflichtigen Datensätze einschließlich Überliegerfälle aus dem Jahr 2020 (in 2020 aufgenommene und in 2021 entlassene Patienten) des Verfahrens QS KAROTIS werden quartalsweise (erstmals zum 15. Mai 2021, 15. August 2021, 15. November 2021 und 28. Februar 2022) an die DAS-KH bei der KGNW (xmldaten@bqs-institut.de) übermittelt. Abgabefrist für die Ganzjahresdaten sowie für die Sollstatistik zum Erfassungsjahr 2021 ist der 15.03.2022.
Weitere Informationen zum Verfahren QS KAROTIS finden sich auf der Website des IQTIG.
(ehemals QSKH-Verfahren 10/2 Karotis-Revaskularisation)
Mit dem G-BA Beschluss vom 16.07.2020 wurden die themenspezifischen Bestimmungen zum DeQS-Verfahren Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS) beschlossen. Das Verfahren entspricht dem ehemaligen QSKH-Verfahren 10/2. Gegenstand des Verfahrens sind Eingriffe zur Verbesserung des Blutflusses an der Halsschlagader (Karotis-Revaskularisation). Erfasst werden sowohl offen-chirurgische als auch kathetergestützte Eingriffe. Diese Eingriffe werden als „Indexeingriffe“ bezeichnet.
Die Qualitätsindikatoren dieses QS-Verfahrens richten sich auf die Indikationsstellung, auf schwere Komplikationen (Schlaganfall oder Tod) im zeitlichen Umfeld des Eingriffs sowie die postprozedurale fachneurologische Untersuchung. Die Indikatoren im Erfassungsjahr 2021 sind unverändert geblieben, d.h. sie entsprechen den im Erfassungsjahr 2020 unter der QSKH-RL erhobenen Indikatoren.
Die dokumentationspflichtigen Datensätze einschließlich Überliegerfälle aus dem Jahr 2020 (in 2020 aufgenommene und in 2021 entlassene Patienten) des Verfahrens QS KAROTIS werden quartalsweise (erstmals zum 15. Mai 2021, 15. August 2021, 15. November 2021 und 28. Februar 2022) an die DAS-KH bei der KGNW (xmldaten@bqs-institut.de) übermittelt. Abgabefrist für die Ganzjahresdaten sowie für die Sollstatistik zum Erfassungsjahr 2021 ist der 15.03.2022.
Weitere Informationen zum Verfahren QS KAROTIS finden sich auf der Website des IQTIG.