Datenlieferfristen und Rückmeldeberichte
Die DeQS-RL sieht eine quartalsweise Datenübermittlung an die Datenannahmestelle (xmldaten@bqs-institut.de) vor. Die Übermittlung erfolgt für die Daten des jeweils vorherigen Quartals bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 28. Februar. Für die Daten des gesamten Erfassungsjahres besteht eine Korrekturfrist bis zum 15. März des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres. Fällt die Abgabefrist bei DeQS auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt entsprechend der gesetzlichen Regelungen der nächste Werktag. Die Krankenhäuser erhalten in der Regel vom IQTIG vierteljährliche Zwischenberichte und einen Ganzjahresbericht (s. Abb.). Abweichende Regelungen gelten für die DeQS-Verfahren QS WI und QS CHE, bei denen das IQTIG nur einen Ganzjahresbericht erstellt.
Quelle: Eigene Darstellung KGNW
Aktuelle Abgabefristen für die QS-Daten und die Sollstatistik in den DeQS-Verfahren
Dokumentationspflichtige Datensätze für das 4. Quartal 2020 der DeQS-Verfahren 1 bis 6 (QS PCI, QS WI, QS CHE, QS NET, QS TX, QS KCHK) senden Sie bis zum 28.02.2021 an: xmldaten@bqs-institut.de
Dokumentationspflichtige Datensätze für das Gesamtjahr 2020 der DeQS-Verfahren 1 bis 6 (QS PCI, OS WI, QS CHE, QS NET, QS TX, QS KCHK) senden Sie bis zum 15.03.2021 an: xmldaten@bqs-institut.de
Die DeQS-Sollstatistik für das Verfahrensjahr 2020 (DeQS-Verfahren 1 bis 6) senden Sie bis zum 15.03.2021 an: sollstatistik@kgnw.de
Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Aktuelles" im DeQS-NRW Portal zur geplanten Aussetzung des DeQS-Verfahrens QS WI ab dem 01.01.2021 (vgl. KGNW-Rundschreiben Nr. 789/2020 vom 29.10.2020).
Die DeQS-RL sieht eine quartalsweise Datenübermittlung an die Datenannahmestelle (xmldaten@bqs-institut.de) vor. Die Übermittlung erfolgt für die Daten des jeweils vorherigen Quartals bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 28. Februar. Für die Daten des gesamten Erfassungsjahres besteht eine Korrekturfrist bis zum 15. März des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres. Fällt die Abgabefrist bei DeQS auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt entsprechend der gesetzlichen Regelungen der nächste Werktag. Die Krankenhäuser erhalten in der Regel vom IQTIG vierteljährliche Zwischenberichte und einen Ganzjahresbericht (s. Abb.). Abweichende Regelungen gelten für die DeQS-Verfahren QS WI und QS CHE, bei denen das IQTIG nur einen Ganzjahresbericht erstellt.
Quelle: Eigene Darstellung KGNW
Aktuelle Abgabefristen für die QS-Daten und die Sollstatistik in den DeQS-Verfahren
Dokumentationspflichtige Datensätze für das 4. Quartal 2020 der DeQS-Verfahren 1 bis 6 (QS PCI, QS WI, QS CHE, QS NET, QS TX, QS KCHK) senden Sie bis zum 28.02.2021 an: xmldaten@bqs-institut.de
Dokumentationspflichtige Datensätze für das Gesamtjahr 2020 der DeQS-Verfahren 1 bis 6 (QS PCI, OS WI, QS CHE, QS NET, QS TX, QS KCHK) senden Sie bis zum 15.03.2021 an: xmldaten@bqs-institut.de
Die DeQS-Sollstatistik für das Verfahrensjahr 2020 (DeQS-Verfahren 1 bis 6) senden Sie bis zum 15.03.2021 an: sollstatistik@kgnw.de
Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Aktuelles" im DeQS-NRW Portal zur geplanten Aussetzung des DeQS-Verfahrens QS WI ab dem 01.01.2021 (vgl. KGNW-Rundschreiben Nr. 789/2020 vom 29.10.2020).