26. Februar 2019
„Bedeutung der Organspende – was können wir in Nordrhein-Westfalen tun?“
Obwohl es in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2018 etwas mehr Organspenden als noch im Jahr 2017 gegeben hat, gibt es nach wie vor zu wenig Spenderorgane. Um langfristig auf eine Steigerung der Organspenden hinzuwirken, rückt vor allem eine Frage in den Fokus: Wie können mehr potenzielle Organspender in den Entnahmekliniken identifiziert werden? Um Antworten auf diese Frage zu finden, fand nun im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf eine gemeinsame Fachtagung zum Thema Bedeutung der Organspende was können wir in Nordrhein-Westfalen tun? statt.
Gastgeber waren neben dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS), die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) und die Ärztekammer Westfalen-Lippe (aekwl), die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (KGNW) sowie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).
Die Fachtagung diente unter anderem dazu, den Entnahmekliniken Hilfestellungen bei der Umsetzung einer Organspende zu geben. Unter anderem diskutierten die Anwesenden über die Rolle der Krankenhäuser, der Transplantationsbeauftragten und der Pflege bei der Organspende. Dabei sollten Verbesserungspotentiale im Klinikalltag identifiziert werden.
Zur Eröffnung der Veranstaltung machte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann deutlich: „Die Kliniken haben bei der Organspende eine Schlüsselrolle. Die Ärzteschaft und das Pflegepersonal in den Kliniken müssen für das Thema sensibilisiert werden. Potentielle Organspender müssen im Klinikalltag frühzeitig erkannt werden, damit rechtzeitig Gespräche mit den Angehörigen geführt und die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung einer Organspende ergriffen werden. Meine Gespräche in den 19 Kliniken mit neurochirurgischen Abteilungen im letzten Jahr haben gezeigt: Die Krankenhäuser sind aktiv um Lösungen bemüht.“ Auch in der von ihm mit angestoßenen politischen Debatte um eine Widerspruchslösung bezog Laumann Stellung: „Die Debatte um die Organspende ist zwar in der Politik angekommen. Aber es muss ein grundsätzliches Umdenken aller stattfinden. Ich finde es zumutbar, Menschen zu einem bestimmten Zeitpunkt dazu zu verpflichten, sich für oder gegen die Organspende zu entscheiden.“
Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, sieht in dem Mitte Februar im Bundestag verabschiedeten neuen Organspendegesetz große Verbesserungsimpulse. „Mit diesem Gesetz werden ab April die Voraussetzungen für die Organspende in den Entnahmekrankenhäusern wesentlich besser – strukturell und finanziell. Im Sinne unserer 10.000 Patienten auf den Wartelisten müssen wir uns rasch an die praktische Umsetzung machen. Dazu brauchen wir die notwendigen Prozesse und Berichtssysteme in den Kliniken, mehr Transparenz zwischen allen Beteiligten und eine klare Stärkung der Angehörigenbetreuung. Wenn wir das gut machen, dann kann die gesteigerte Spendebereitschaft, die wir ja verzeichnen, auch zu mehr Organtransplantationen führen.“
Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, spricht sich ebenfalls für eine Änderung aus: „Bei der Organspende ist ein Systemwechsel dringend erforderlich. Es ist Zeit für eine transparente gesellschaftliche Debatte mit dem Ziel, die Motivation zur Organspende zu stärken, die eigene Position zu äußern und zu dokumentieren. Was wir brauchen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung der Thematik Organspende mit all ihren Facetten. Das Thema ist gesellschaftlich allumfassend. Wir müssen noch mehr und immer wieder über die Organspende reden. Wir brauchen noch mehr Informationen, Aufklärung und Kommunikation. Nur so können wir das Leid derer lindern, die auf ein Spenderorgan warten müssen. Das ist und bleibt eine dauernde gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der aktuellen Debatte gewinnt die Diskussion um die Organspende an notwendiger Fahrt in die richtige Richtung eines solidarischen Verhaltens der Gesellschaft.“
Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, dazu: „Die Krankenhäuser engagieren sich seit Jahren aktiv und leisten ihren Beitrag zur Förderung der Organspende. Die Konkretisierung der bestehenden Freistellungsregelungen der Transplantationsbeauftragten in unseren Krankenhäusern, wie es der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende vorsieht, sehen wir als eine sinnvolle Möglichkeit an, die Rahmenbedingungen für mehr Organspenden in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen. Auch die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Finanzierungsregelungen zur Kostendeckung sind eine langjährige Forderung der Krankenhäuser. Um eine Erhöhung der Organspenden zu erreichen, bedarf es auch einer gesamtgesellschaftlichen Debatte und einer stärkeren Präsenz des Themas in der Gesellschaft. Nur wenn die Menschen sich frühzeitig und umfassend mit dieser Fragestellung auseinandersetzen, kann dauerhaft die Zahl der Organspenden erhöht werden.“
Dr. Ulrike Wirges, Geschäftsführende Ärztin der DSO Region Nordrhein-Westfalen, sagte: „Die gemeinsame Veranstaltung unterstreicht die Bedeutung der Organspende für die Behandlung schwerkranker Mitmenschen. Den Tod auf der Warteliste darf es perspektivisch nicht mehr geben.“
Dr. Gero Frings, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Transplantationsbeauftragten in NRW e.V. (AG TXB NRW e.V.), erklärte: „Die gemeinsame Fachtagung zeigt den richtigen Weg auf. Alle maßgeblichen Akteure im Gesundheitswesen müssen – ebenso wie die Politik – den Dialog pro Organspende so führen, dass die wertvolle Arbeit der als Transplantationsbeauftragte tätigen Ärztinnen und Ärzte in jeder Hinsicht gefördert und unterstützt wird. In der Vergangenheit ist auf dem Feld der Transplantationsmedizin eventuell versäumt worden, die Gruppe der Transplantationsbeauftragten im Rahmen der Professionalisierung ausreichend zu fördern. Jetzt, wo auf breiter Ebene eine Verbesserung der ,Organspende-Kultur‘ zu verzeichnen ist, wäre es an der Zeit, konkrete Verbesserungs-Maßnahmen zur Ausbildung und zur Tätigkeit der an der Schlüsselstelle zur Transplantation arbeitenden Transplantationsbeauftragten in den einzelnen Krankenhäusern zu realisieren. Die AG TXB NRW macht sich seit Jahren dafür stark und ist erfreut über die aktuelle Unterstützung durch Gesundheitsminister Laumann, die Präsidenten der Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen sowie durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kostenträger. Eine enge Zusammenarbeit mit den diversen Selbsthilfe-Organisationen der Transplantierten, aber auch den Angehörigen von Organspendern schließt den Kreis zur Aussage des Transplantationsgesetzes, dass Organspende ein gesellschaftlicher Auftrag ist.“