20. März 2014
Sprache ist Schlüssel für hochwertige und sichere Patientenversorgung
Herne, den 20. März 2014 Aufgrund der steigenden Zahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte in den letzten Jahren kommt der Sprachförderung und Integration ausländischer Mediziner in das deutsche Gesundheitssystem eine wachsende Bedeutung zu. Darauf weisen die nordrhein-westfälischen Ärztekammern sowie die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen anlässlich einer gemeinsamen Informationsveranstaltung zur Sprachqualifikation und Integration ausländischer Ärztinnen und Ärzte hin, an der auch die NRW-Ministerien für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter sowie für Innovation, Wissenschaft und Forschung und das Landeszentrum Gesundheit NRW beteiligt sind.
Vor dem Hintergrund des Ärztemangels leisteten die ausländischen Ärztinnen und Ärzte bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, insbesondere in Krankenhäusern. Dabei sei der Start in das deutsche Gesundheitswesen für ausländische Ärztinnen und Ärzte eine besondere Herausforderung: Sie müssten sich mit einer neuen Sprache in einem noch ungewohnten Gesundheitssystem zurechtfinden. Daher benötigten sie darin Unterstützung, möglichst rasch die Sprache zu lernen, damit sie auch in medizinisch schwierigen Situationen einfühlsam und verständlich mit den Patientinnen und Patienten kommunizieren und sich fachlich mit ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen
könnten.
„Missverständnisse aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse können im Gesundheitssystem fatale Folgen haben. NRW hat sich deswegen bereits frühzeitig dazu entschlossen, höchstmögliche Sprachstandards festzulegen“, erklärte Ministerin Barbara Steffens.
Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, ergänzt: „Die Sprache hat eine Schlüsselfunktion in der Arzt-Patienten-Beziehung. Arzt und Patient müssen miteinander reden können und sich verstehen. Ebenso wie die zusammenarbeitenden Kollegen. Eine funktionierende Kommunikation ist die Basis, um eine hochwertige und sichere Versorgung der Patienten zu gewährleisten.“
Windhorst und sein Kollege Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, begrüßen in diesem Zusammenhang, dass seit Jahresbeginn die beiden NRW-Ärztekammern für die Durchführung der Fachsprachenprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte zuständig sind. „Sprachbedingte Missverständnisse sind eine Fehlerquelle, die es auszuschalten gilt. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass ausländische Kolleginnen und Kollegen nun die praxisnahen und qualifizierten Fachsprachprüfungen bei den Ärztekammern ablegen“, sagte Henke. Neben der mündlichen Verständigung mit Patienten und Kollegen gehe es auch um die Fähigkeit, eine Behandlung korrekt zu dokumentieren.
Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), hob hervor, dass in den 385 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern mit ihren knapp 250.000 Mitarbeitern und den jährlich 4,4 Millionen Patienten Menschen unterschiedlichster Nationalitäten und Kulturen aufeinandertreffen. „Von höchster Bedeutung ist hier eine funktionierende Kommunikation, um den hohen Herausforderungen am Arbeitsplatz Krankenhaus wie bei der Aufnahme, der Anamnese, der Kommunikation rund um Operationen, der Visite und Übergabe sowie der Dokumentation gerecht werden zu können. Die Kliniken unterstützen ihre ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei mit vielfältigen integrativen Maßnahmen und sprachorientierten Projekten“, erklärte der KGNW-Geschäftsführer.
Ende 2013 kamen 4.536 der insgesamt 32.775 berufstätigen Angehörigen der Ärztekammer Westfalen-Lippe aus dem Ausland. 3.831 dieser ausländischen Ärztinnen und Ärzte waren in Krankenhäusern tätig. Bei der Ärztekammer Nordrhein waren per 31.12.13 43.875 berufstätige Ärzte gemeldet, hiervon waren 3.654 ausländischer Staatsangehörigkeit. Bezogen auf das Land NRW besaßen somit 8.190 von 76.650 berufstätigen Ärzten eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Hintergrund
Ärztinnen und Ärzte, die ihren Hochschulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Universität erhalten haben, müssen – soweit kein Ausnahmetatbestand vorliegt – die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, um die deutsche Approbation zu erhalten. So leitet es sich aus der Bundesärzteordnung ab, die den Ländern als zuständigen Approbationsbehörden aber keine weiteren Vorgaben macht, was darunter zu verstehen ist. In den meisten Bundesländern reicht dafür die Vorlage eines Zertifikats, das das Kompetenzniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt. Dieses Zertifikat hat jedoch keinerlei Bezug zu den sprachlichen Anforderungen, die sich Ärztinnen und Ärzten bei ihrer täglichen Arbeit stellen.
Zwar gehört Nordrhein-Westfalen schon jetzt zu den – wenigen – Bundesländern, die vor der Erteilung der Approbation zusätzlich fachsprachliche Kenntnisse prüfen. Diese Prüfung soll nun aber noch stärker auf die Erfordernisse des ärztlichen Kommunikationsalltags zugeschnitten werden.
Diese neue Zielausrichtung unterstützt Ärztinnen und Ärzten, die neu in Deutschland sind, sich gezielt auf das vorzubereiten, was sie sprachlich bei der täglichen Arbeit brauchen. Sie fördert damit sprachliche Sicherheit, stärkt Selbstvertrauen und trägt so zur beruflichen und persönlichen Integration ein.