08. Dezember 2009

Optimierung der Patientenversorgung durch Überwindung der Sektorengrenzen

Düsseldorf, 8. Dezember 2009 – Hohe Erwartungen werden von den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern in die gesundheits- und krankenhauspolitischen Weichenstellungen der neuen Bundesregierung gesetzt. Ausdrücklich begrüßt wurde auf dem heutigen Krankenhaustag der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) vor mehr als 350 Teilnehmern im swissotel in Neuss von führenden Krankenhausvertretern, dass in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und FDP der hohen Bedeutung des Gesundheitswesens mit seinem Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotential Rechnung getragen wird.

Neben dem KGNW-Präsidenten Karsten Gebhardt diskutierten der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer und Dr. Rudolf Kösters, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie Gesundheitsexperten der Bundes- und Landespolitik.

„Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihren Ankündigungen nun auch Taten folgen lässt und bei ihren zukünftigen Entscheidungen zum Finanzierungsbedarf für die medizinische Versorgung die demografische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt berücksichtigt“, erklärte KGNW-Präsident Karsten Gebhardt „Es darf nicht sein, dass die Krankenhäuser die finanziellen Mehrbelastungen einer älter werdenden Gesellschaft mit zunehmenden und schwereren Erkrankungen schultern müssen.“ Das Morbiditätsrisiko müsse zukünftig wie bei der ambulanten Versorgung von den Krankenkassen getragen werden.

Ausdrücklich forderte der KGNW-Präsident eine ausreichende Investitionsfinanzierung der Kliniken durch das Land. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Krankenhäuser trägerneutral im Konjunkturpaket II berücksichtigt werden. Wir müssen aber weiterhin feststellen, dass Nordrhein-Westfalen in der Investitionsförderung seiner Krankenhäuser Schlusslicht aller Bundesländer ist.“ Die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser erhielten mit 83.286 Euro pro Bett in der Zeit von 1991 bis 2008 gerade einmal die Hälfte im Vergleich zu den bayerischen Krankenhäusern mit 158.788 Euro. Nach einem Gutachten von Prof. Rürup, das von der früheren Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde, müssten aber die Fördermittel in NRW um jährlich zusätzlich rund 700 Millionen Euro erhöht werden.

Zudem wies Gebhardt auch darauf hin, dass die volkswirtschaftliche allgemeine Investitionsquote bei 18 Prozent liegt, die entsprechende Quote im Klinikbereich aber in NRW mittlerweile gerade einmal 4 Prozent beträgt. „Das bedeutet einen massiven Substanzverzehr und ein sukzessives Anwachsen des Investitionsstaus.“

Ausdrücklich bekannten sich die Krankenhäuser zu ihrer aktiven Rolle bei der Überwindung der Grenzen zwischen dem ambulanten und stationären Bereich. „Hier fordern wir von der Bundesregierung mutige Entscheidungen. Auf die vorgesehene Begrenzung der Beteiligung der Kliniken an Medizinischen Versorgungszentren von unter 50 Prozent muss verzichtet werden, denn sie behindert die sektorenübergreifende Versorgung“, hob der KGNW-Präsident hervor. Das Know-how der Krankenhäuser in diesem Bereich bliebe ansonsten ungenutzt. Vielmehr müssten die Krankenhäuser die Möglichkeit haben, durch Integrationsverträge, Kooperationen oder Medizinische Versorgungszentren eine patientenorientierte Versorgung aus einem Guss anbieten zu können.

Hoher Diskussionsbedarf wird von den Kliniken hinsichtlich des Zulassungsverfahrens zu § 116b SGB V-Leistungen gesehen. Seit Inkrafttreten des GKV-WSG am 1. April 2007 besteht für zugelassene Krankenhäuser ein vereinfachter Zugang zur Erbringung ambulanter hochspezialisierter Leistungen wie z.B in der Onkologie. „Hier stößt die äußerst schleppende Umsetzung des gesetzlich notwendigen Zulassungsverfahrens der Krankenhäuser auch in NRW durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf völliges Unverständnis bei den Kliniken“, betonte Gebhardt. Er forderte im Sinne einer patientenorientierten Behandlung ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren. „Wie der privat versicherte Patient muss auch ein Patient der gesetzlichen Krankenversicherung bei hochspezialisierten Leistungen wie z.B. in der Onkologie die Möglichkeit haben, eine Behandlung aus einem Guss am Krankenhaus wählen zu können“.