03. September 2009

Keine Steuerung der Behandlung durch finanzielle Anreize

Düsseldorf, 3. September 2009 – „Monetäre Gesichtspunkte dürfen bei der medizinischen Behandlung und damit auch der Überweisung von Patienten und Patientinnen keine Rolle spielen“, erklärte Karsten Gebhardt, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) im Zusammenhang mit der derzeitigen Diskussion um Zuweisungsverfahren am Rande der heutigen Sitzung des Vorstands der KGNW. Medizinische Aspekte müssten bei der Wahl einer Klinik zur Einweisung eines Patienten im Vordergrund stehen.

„Die sinnvolle und gewollte Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors ist von den aktuellen Berichten über Prämienforderungen von Ärzten für die Einweisung in ein bestimmtes Krankenhaus strikt abzugrenzen“, betonte der KGNW-Präsident. Es müsse nun geprüft werden, ob bei den derzeit bestehenden Verträgen der Vergütung eine entsprechende Leistung gegenüberstehe. Die KGNW unterstützt in dieser Frage ihre Mitglieder.

„Die KGNW wird ihren Mitgliedskrankenhäusern Leitlinien zur Überprüfung von Verträgen zur Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Kliniken zur Verfügung stellen“, stellte Gebhardt klar. Hierzu werde die Krankenhausgesellschaft die Abstimmung und Diskussion mit den Ärztekammern suchen. Verstöße gegen das berufsrechtliche Verbot der Zuweisung gegen Entgelt seien nicht hinnehmbar.