22. Februar 2008

Landesweiter Basisfallwert 2008 für NRW vereinbart

Düsseldorf, 22. Februar 2008 - Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) und die Verbände der Krankenkassen haben sich auf dem Verhandlungsweg auf einen landesweiten Basisfallwert für Nordrhein-Westfalen geeinigt. Der landesweite Basisfallwert für das Jahr 2008 beträgt 2.729 Euro.

Das Verhandlungsergebnis wird jetzt dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Genehmigung vorgelegt.

„Die erneut ohne Einschaltung der Schiedsstelle getroffene Vereinbarung ist ein Beweis für die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Die Krankenhäuser werden damit in die Lage versetzt, in Kürze die örtlichen Budget- und Entgeltverhandlungen für das Jahr 2008 aufzunehmen und abzuschließen. Gerade in finanziell schwierigen Zeiten ist die Planungssicherheit bei den Budgets von großer Bedeutung für die Krankenhäuser“, erklärte KGNW-Geschäftsführer Richard Zimmer.

Die Krankenhäuser in Deutschland befänden sich in einem Umstrukturierungsprozess, der seit Einführung des Fallpauschalensystems an Intensität zugenommen habe. Dieser Prozess verändere die Strukturen der Krankenhausversorgung und der Krankenhausbehandlung. In dieser Situation bräuchten die Krankenhäuser Kontinuität und stabile Rahmenbedingungen.

Der Landesbasisfallwert ist die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen. Im neuen Finanzierungssystem (DRG-System) dient der Landesbasisfallwert der Berechnung der Krankenhausbudgets und bestimmt ganz entscheidend die Höhe der zukünftigen Preise für die Behandlung im Krankenhaus und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann.