07. März 2007

Entwurf eines neuen NRW-Krankenhausgesetzes: KGNW fordert Korrekturfaktoren bei neuer Pauschalförderung

Düsseldorf, 7. März 2007 - Bei der geplanten Umstellung der Verteilung der pauschalen Fördermittel von der bisherigen Planungsgröße "Bett" auf Fallzahlen und Schweregrad darf es nicht zu massiven Ungerechtigkeiten für die Krankenhäuser kommen.

„Durch die Straffung und Streichung einer Vielzahl von Regelungen trägt die Landesregierung mit ihrem Entwurf eines Krankenhausgestaltungsgesetzes zu einer Entbürokratisierung und zu einer Reduzierung von Überregulierungen im Krankenhausbereich bei“, bewertete Richard Zimmer, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, den Gesetzentwurf, der gestern im Kabinett beraten wurde.

„Entscheidungen werden beschleunigt und einige Verfahren werden durch die neuen gesetzlichen Regelungen für die Krankenhäuser vereinfacht“, begrüßte Zimmer in seiner ersten Einschätzung den Entwurf des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW).

Positiv wertete der KGNW-Geschäftsführer u. a. auch die von der Landesregierung vorgesehene grundlegende Zielrichtung bei der Überarbeitung der Planungskriterien. Hier soll zukünftig auf die bisherige Detailplanung zu Gunsten einer Rahmenplanung verzichtet werden sowie die Schwerpunkt- und Teilgebieteplanung wegfallen. „Die damit verbundene Erweiterung der Gestaltungsspielräume der Krankenhäuser begrüßen wir ausdrücklich“, betonte Zimmer.

„Die im Entwurf der Landesregierung vorgesehene Umstellung der Pauschalförderung der Kliniken durch das Land trägt die KGNW grundsätzlich mit“, bekräftigte der KGNW-Geschäftsführer. Vorgesehen ist, bei der zukünftigen Verteilung der pauschalen Fördermittel von der bisherigen Planungsgröße „Bett“ zukünftig auf Fallzahlen und Schweregrad der Erkrankungen bei den Patienten im einzelnen Krankenhaus (Case-mix) umzustellen. Entsprechend sollen die derzeit im Haushalt des Landes NRW eingeplanten Mittel für die Pauschalförderung in Höhe von 300 Mio. Euro nach diesen Kriterien neu verteilt werden.

„Wir werden aber darauf achten, dass es bei dieser Umstellung zu keinen massiven Ungerechtigkeiten für die Krankenhäuser kommt“, hob Zimmer hervor. Das geplante System sei noch nicht ausgereift und ausgewogen, weise keinen Bezug zu den Abschreibungen für kurz- und mittelfristige Anlagegüter auf und benachteilige strukturell Fachabteilungen mit hohem Wiederbeschaffungsbedarf und niedrigem Case-mix wie z. B. Gynäkologische- Geburtshilfliche Abteilungen oder Pädiatrie (Kinderheilkunde). „Deshalb wird die KGNW bei den Beratungen des Gesetzentwurfs mit aller Macht darauf dringen, dass hier entsprechende Korrekturfaktoren Berücksichtigung finden. Zudem haben erste Berechnungen gezeigt, dass die Schwankungsbreite bei Gewinnern und Verlierern sehr groß ist“, formulierte der KGNW-Geschäftsführer bereits schon jetzt entsprechenden Änderungsbedarf.

„Mit großer Verwunderung und Empörung müssen die Krankenhäuser aber zur Kenntnis nehmen, das detaillierte Listen mit „Gewinnern und Verlierern“ der neuen Pauschalförderung schon in der Presse verbreitet werden“, erklärte Zimmer. Dies sorge für erhebliche Unruhe in der Krankenhauslandschaft, – zumal die KGNW fest davon ausgehe, dass die neue Berechnungsformel im Zuge des parlamentarischen Verfahrens modifiziert werde und die von der KGNW geforderten Korrekturfaktoren Berücksichtigung finden, so der KGNW-Geschäftsführer.

Die KGNW wies auch auf den bestehenden Investitionsstau in den nordrhein-westfälischen Kliniken in Höhe von über 14 Mrd. Euro hin. NRW sei bei der Krankenhausförderung von 1972 – 2005 mit 136 064,-- Euro pro Bett mit Abstand Schlusslicht aller Bundesländer, so Zimmer, der auch auf die viel zu geringe Investitionsquote bei den Krankenhäusern verwies. So finanzierten die Bundesländer 1973 noch circa 25 Prozent der Krankenhausausgaben als Investitionspauschale und heute nur noch circa 5 Prozent.

Die Bundesländer zahlen heute für die Investitionen in den Krankenhäusern nur noch 2,7 Mrd. Euro. Entsprechend des Bevölkerungsanteils von NRW an der Gesamtbevölkerung müsste Nordrhein-Westfalen insgesamt rd. 610 Millionen Euro für investive Aufgaben der Krankenhäuser bereitstellen. „Im NRW-Haushalt für das Jahr 2007 sind aber nur insgesamt 510 Mio. Euro an Fördermittel für die Krankenhäuser vorgesehen“, kritisierte der KGNW-Geschäftsführer. „Damit werden den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern jährlich weitere 100 Millionen Euro entzogen, und NRW-Kliniken fallen im Bundesvergleich weiter zurück. Der Investitionsstau in unseren Krankenhäusern und damit die Benachteiligung unserer Krankenhäuser wird nicht kleiner sondern größer“, betonte Zimmer.