22. Februar 2006

Dramatische finanzielle Einschnitte für NRW-Krankenhäuser

22.02.2006 - Die KGNW hat in einer Pressekonferenz auf die dramatischen finanziellen Einschnitte für NRW-Krankenhäuser durch die vorgesehnen Kürzungen im Landeshaushalt und das Arzneimittelspargesetz (AVWG) hingewiesen.

„Bei dem von der KGNW massiv kritisierten Bewilligungsstopp für Investitionsvorhaben der Krankenhäuser müsse die Landesregierung endlich gegensteuern, forderte Dr. Johannes Kramer, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), die Landesregierung in einer Pressekonferenz in Düsseldorf auf, ihrer Verantwortung und der gesetzlichen Verpflichtung, jährlich ein Investitionsprogramm in ausreichendem Umfang aufzustellen, nachzukommen. Es dürfe nicht zu der im Haushaltsentwurf des Landes für das Jahr 2006 vorgesehenen dramatischen Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen des Vorjahres in Höhe von 255.000.000 Euro um 225.000.000 Euro auf 30 Millionen Euro kommen.

Mit dieser Kürzung und dem damit verbundenen Bewilligungsstopp würden dringend notwendige Neubau-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen verhindert, kommentierte der KGNW-Präsident den jetzt vorgelegten Haushaltsentwurf des Landes. Zudem seien die verbleibenden 30 Millionen Euro schon jetzt zur Deckung von Mehrkosten bereits bewilligter Baumaßnahmen bis 2005 vorgesehen. Mit diesen Etat-Kürzungen drohe die Gefahr, dass die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vom medizinisch- technischen Fortschritt abgekoppelt werden, so Dr. Kramer.

Der KGNW-Präsident kritisierte zudem, dass trotz klarer und eindeutiger Zusagen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die pauschalen Fördermittel für Krankenhäuser nicht zu reduzieren, diese Mittel nun doch um über elf Millionen Euro auf verbleibende 300 Millionen gekürzt werden sollen. Er wies darüber hinaus daraufhin, dass durch einen erneuten Eingriff in die Investitionsförderung die Landesregierung zukünftig die Preisanpassung der pauschalen Fördermittel nur noch alle vier Jahre statt wie bisher alle zwei Jahre vornehmen wolle. Dies bedeute gemessen an den Steigerungsraten der vergangenen vier Jahre weitere finanzielle Verluste für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen in Höhe von drei Millionen Euro, betonte Dr. Kramer.

Der KGNW-Präsident forderte die Landesregierung mit Nachdruck auf, 2006 ein Programm für neue Investitionsmaßnahmen im Umfang der Vorjahre aufzulegen, den Bewilligungsstopp sofort aufzuheben und das unterbrochene Verfahren zum Investitionsprogramm 2006 wieder aufzunehmen.

Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen seien zwingend auf die Investitionsförderung durch das Land angewiesen, denn nach Berechnungen des Krankenhaus-Experten Dr. Ernst Bruckenberger beläuft sich der "Investitionsstau" für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser auf 14,6 Milliarden Euro, erläuterte Dr. Kramer die Situation der NRW-Krankenhäuser. Nordrhein-Westfalen bilde bei der Krankenhausförderung von 1972 – 2005 mit 136 064,-- Euro pro Bett das Schlusslicht aller Bundesländer und in der Einzel- und Pauschalförderung zusammen würden nur noch rund 26 Euro pro Kopf der Bevölkerung aufgewandt – damit war NRW im Vergleich der 16 Bundesländer ebenfalls Schlusslicht, so Dr. Kramer.

Der KGNW-Präsident verwies in diesem Zusammenhang auf die viel zu geringe Investitionsquote bei den Krankenhäusern. So lag die volkswirtschaftliche Investitionsquote im Jahr 2003 bei 17,8 Prozent und übertraf damit (nach Prof. Neubauer) die Investitionsquote für den Krankenhaussektor mit nur 5,1 Prozent um mehr als das Dreifache.

Die Eingriffe in die Investitionsförderung sowie die geringe Investitionsquote verschärfen die finanzielle Situation der Krankenhäuser in NRW noch weiter und sind gerade in der jetzigen, höchst sensiblen Umstellungsphase auf das DRG-Fallpauschalensystem mit nicht kalkulierbaren Risiken verbunden, beschrieb Dr. Kramer die Folgen der Kürzungen. Bereits durch die bisherigen von der ehemaligen SPD-/Grünen-Landesregierung bereitgestellten, völlig unzureichenden Investitionsprogramme fehle den Krankenhäusern Geld, um sich auf weitere Herausforderungen der Zukunft, wie z. B. ambulante Öffnung der Krankenhäuser, integrierte Versorgungsformen, Telematik-Infrastruktur, einzustellen und um damit eine wirtschaftliche, zweckmäßige, wohnortnahe und qualitativ auf hohem Niveau stehende Patientenversorgung in NRW weiterhin sicherstellen zu können.

Außerdem würden durch gesetzliche Regelungen auf Bundesebene die ohnehin seit Jahren gedeckelten Budgets der Krankenhäuser zusätzlich massiv belastet, kritisierte der KGNW-Präsident auch die Bundesregierung. So sei das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) ein weiteres unrühmliches Beispiel dafür, dass den Krankenhäusern einerseits zusätzliche Aufgaben wie die Umstellung des Bereitschaftsdienstes aufgetragen und ihnen gleichzeitig die dafür erforderlichen Mittel an anderer Stelle entzogen würden. Er begründete seine Kritik an diesem Gesetz mit der vorgesehenen Absenkung der Veränderungsrate von 0,82 Prozent auf 0,62 Prozent und dem generellen Verbot von Naturalrabatten in Krankenhäusern.

"Durch dieses Gesetz würden die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser mit weiteren insgesamt etwa 80 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich belastet, wobei sich hier die Absenkung der Veränderungsrate mit circa 25 Millionen Euro jährlich und das generelle Verbot von Naturalrabatten für apothekenpflichtige Arzneimittel mit noch einmal circa 55 Millionen Euro jährlich auswirkt", erklärte Dr. Kramer.

Dr. Kramer forderte die politisch Handelnden mit Nachdruck auf, die Bestimmungen des AVWG in der weiteren Gesetzgebung zu korrigieren und an die Notwendigkeiten einer verlässlichen Krankenhausfinanzierung anzupassen.